Experten haben neu entschieden

57 Forschungsprojekte erhalten Status Exzellenzcluster

27.09.2018
Ein internationales Expertengremium hat 57 Forschungsprojekte identifiziert, auf die vom 1. Januar 2019 an zusammen 385 Millionen Euro jährlich an Förderungsgeldern verteilt werden sollen. Mit der Exzellenzinitiative soll Deutschland seine Position als Spitzenstandort für Forschung verteidigen.

Welche Forschungsprojekte sind besonders förderungswürdig? In Bonn hat jetzt ein mit Wissenschaftlern besetztes internationales Expertengremium eine Auswahl aus 88 Förderanträgen getroffen, von denen ab Anfang 2019 insgesamt 57 Exzellenzcluster gefördert werden (siehe Liste als PDF). Die Anträge waren im Frühjahr und Sommer dieses Jahres von insgesamt fast 400 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begutachtet worden, von denen mehr als 90 Prozent aus dem Ausland kommen.

Die so entstandenen Qualitätsurteile dienten jetzt als Grundlage für eine vergleichende Bewertung durch internationale Experten. Die Entscheidung traf schließlich die Exzellenzkommission, die mit Wissenschaftlern sowie mit Experten aus den Wissenschaftsministerien von Bund und Ländern besetzt ist.

Viele Cluster dürfen weitermachen wie bisher

Die ausgewählten 57 künftigen Cluster sind an insgesamt 34 Universitäten angesiedelt. 40 Cluster sollen von je einer Universität verantwortet werden, 14 entfallen auf den Verbund von zwei Universitäten und drei auf die Zusammenarbeit von drei Unis. Etwa die Hälfte der förderungswürdigen Forschungsprojekte knüpft direkt an vorhandene Exzellenzcluster oder Graduiertenschulen an, die bereits seit 2012 im Rahmen der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern gefördert wurden.

Die ausgewählten Cluster seien durch eine hohe Beteiligung außeruniversitärer Partner sowie eine "Multidisziplinarität der Mehrzahl der Konzepte" gekennzeichnet, teilte die Deutsche Forschungsgemeinschaft in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Wissenschaftsrat mit. Die Zusammenarbeit reiche weit über die einzelnen Wissenschaftsbereiche hinaus.

Der Bund zahlt 75 Prozent, die Länder

Die Förderung dauert sieben Jahre und beginnt am 1. Januar 2019. Nach einer erfolgreichen Neubewerbung kann eine zweite Förderperiode von weiteren sieben Jahren bewilligt werden. Jährlich sind dafür Fördermittel von rund 385 Millionen Euro vorgesehen, die zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent vom jeweiligen Bundesland bereitgestellt werden.

Die Entscheidung über die Exzellenzcluster ist entscheidend dafür, ob eine Lehranstalt den Status einer "Exzellenzuniversität" erhält. Derzeit sind 17 Universitäten mit mindestens zwei Exzellenzclustern und zwei Universitätsverbünde mit mindestens drei Exzellenzclustern für die Antragstellung zugelassen. Sie können bis zum 10. Dezember 2018 Anträge einreichen, über die dann am 19. Juli 2019 in der Exzellenzkommission entschieden wird.

Aus Sicht der IT- und Digitalwirtschaft sind beispielsweise folgende Exzellenzcluster interessant:

  • Internet der Produktion (RWTH Aachen)

  • Cyber-Sicherheit im Zeitalter großskaliger Angreifer (Ruhr-Uni Bochum)

  • Zentrum für taktiles Internet mit Mensch-Maschine-Interaktion (CeTI) (TU Dresden)

  • Integratives computerbasiertes Planen und Bauen für die Architektur (Uni Stuttgart)

  • Maschinelles Lernen: Neue Perspektiven für die Wissenschaft (Uni Tübingen)

  • Science of Intelligence (Humboldt-Universität und TU Berlin) (hv)