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RIM droht Verkaufsverbot für seine Blackberries

24.10.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Blackberry-Hersteller Research in Motion (RIM) hat im Patentstreit gegen das US-amerikanische Unternehmen NTP einen Rückschlag einstecken müssen. Ein Berufungsgericht lehnte es ab, die Klage bis auf weiteres auszusetzen. Die RIM-Verantwortlichen hatten auf ein Aussetzen des Verfahrens gedrängt, bis Patentprüfer die Ansprüche neu untersucht und der Oberste Gerichtshof der USA eine Entscheidung getroffen hätten. Mit dem jüngsten Richterspruch könnten die NTP-Verantwortlichen eine erneute Prüfung ihrer Patentrechte fordern und derweil per einstweiliger Verfügung ein Verkaufsverbot gegen die Blackberry-Geräte verlangen.

Der Rechtsstreit zwischen RIM und NTP schwelt bereits seit 2003. Im März dieses Jahres hatte es nach einer Einigung zwischen beiden Streithähnen ausgesehen (siehe auch: RIM kauft sich aus NTP-Patentklage heraus). RIM erklärte sich bereit, im Rahmen eines Vergleichs rund 450 Millionen Dollar an den Konkurrenten zu überweisen. Im Sommer scheiterte der Friedensschluss jedoch an Detailfragen (siehe auch: Blackberry-Hersteller RIM und NTP streiten weiter). Beide Kontrahenten gruben das Kriegsbeil wieder aus und zogen erneut vor Gericht.

Es sah zunächst nach einem Triumph für RIM aus. Ende September wies das US-Patentamt alle Ansprüche NTPs an den umstrittenen Techniken ab. Damit hätten die Forderungen nach Schadensersatz und Verkaufsverbot keine Grundlage. Die Entscheidung der Patentbehörde war jedoch nicht endgültig. NTP konnte Widerspruch einlegen. Daraufhin müssten die Ansprüche neu geprüft und vor Gericht behandelt werden. Die RIM-Verantwortlichen hatten gehofft, diese erneute Verhandlung durch die Prüfung der Patentbehörde sowie das eigene vor dem obersten Gerichtshof angestrengte Verfahren noch hinauszögern zu können.

Diese Taktik ging offenbar nicht auf. In einer ersten Stellungnahme räumte RIM ein, man rechne mit einem Antrag seitens NTPs, den Vertrieb der Blackberries gerichtlich stoppen zu lassen. Es sei davon auszugehen, dass der Streit vor Gericht zu Ende gefochten werden müsse. Eine Garantie für einen positiven Ausgang gebe es nicht. (ba)