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Filmindustrie verklagt Tauschbörsennutzer

17.11.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Verband der amerikanischen Filmstudios MPAA (Motion Picture Association of America) hat Klage gegen mehr 200 Nutzer von P2P-Tauschbörsen (Peer to Peer) eingereicht. Darunter sind auch Nutzer, denen lediglich die Bereitstellung eines einzigen Films vorgeworfen wird, berichtet das "Wall Street Journal". Dabei habe es sich ausnahmslos um Filme gehandelt, die bereits getauscht wurden, bevor sie im Kino angelaufen waren.

In den nun angestrengten Zivilprozessen fordert die MPAA bis zu 150.000 Dollar Schadenersatz pro getauschtem Film. Allerdings sind bislang lediglich die IP-Adressen der beschuldigten P2P-Nutzer bekannt. Die zugehörigen Identitäten werden in der "John Doe" genannten Verfahrensweise ermittelt. Dazu müssen die Anwälte gesondert und notfalls mit weiteren Klagen an die Internet-Provider herantreten, damit diese die Namen verraten.

Gleichzeitig hat der Verband eine Anti-Piracy-Kampagne angekündigt, in deren Rahmen Poster in Videotheken aufgehängt und Videotrailer in Kinos gezeigt werden sollen, in denen vor dem Raubkopieren gewarnt wird.

Mit Abschreckung durch Klage habe schon der Verband der Musikindustrie RIAA keinen Erfolg gehabt, sagte Jason Schultz, Anwalt der US-Bürgerrechtsbewegung EFF (Electronic Frontier Foundation). Zudem sei die geplante Kampagne sinnlos, da sie nur Nutzer erreiche, die für den Konsum der Filme via Leihgebühr oder Kinoeintritt bezahlt haben.

Die MPAA will außerdem eine kostenlose Software anbieten, mit deren Hilfe sich urheberrechtlich geschützte Multimediadateien auf dem PC ausfindig machen lassen. Sie spürt auch P2P-Anwendungen auf. Das ruft weitere Kritik von EFF-Anwalt Schultz hervor. Mit der Software unterstelle die MPAA, dass der Einsatz von P2P-Tauschbörsen illegal sei und diese von den Rechnern entfernt werden müssten. Der Gebrauch von Peer-to-Peer-Software ist jedoch keineswegs verboten, sagte Schultz. (lex)

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