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Geico darf gegen Google und Overture klagen

06.09.2004

Der US-amerikanische Versicherungskonzern Government Employees Insurance Co. (Geico) darf die Internet-Firmen Google und Overture verklagen, weil diese angeblich Werbung verkaufen, die mit Geicos Handelsmarken verknüpft ist.

Die Richterin Leonie Brinkema vom Bezirksgericht für den Eastern District of Virginia hat entschieden, dass eine Geico-Klage unter Berufung auf das Lanham-Gesetz zum Schutz von Trademarks grundsätzlich zugelassen wird. Google und Overture hatten zuvor alles versucht, um Geicos Ansinnen abweisen zu lassen.

Stein des Anstoßes ist das so genannte Keyword Advertising. Wenn in Internet-Suchen bestimmte Schlüsselbegriffe auftauchen, blenden Google und die Yahoo-Tochter Overture auf den Ergebnisseiten kontextsensitiv Textanzeigen ein. Wenn Nutzer nach "Geico" suchen, tauchen dabei auch Sites von Wettbewerbern auf - die Versicherung sieht dadurch ihre Markenrechte verletzt.

Die Vermarkter argumentieren dagegen, sie verwendeten Marken wie Geico nur intern für ihre Algorithmen, die Werbeeinblendungen steuern. Dies geschehe für die Besucher unsichtbar und könne daher nicht zu Missverständnissen führen. Die Richterin kam allerdings zu dem Schluss, auf diesem Wege könnten womöglich Wettbewerber von Geicos Bekanntheit schmarotzen. Ob dies tatsächlich der Fall sei, solle im Zuge einer Verhandlung geklärt werden.

Sollte Geico mit seiner Klage Erfolg haben, stünden Google und Overture mit Sicherheit weitere Prozesse ins Haus. Google ist aber zuversichtlich, den Fall für sich zu entscheiden. Das Verfahren könnte bereits Ende dieses oder Anfang kommenden Jahres beginnen, das Gericht in Virginia ist für zügige Abwicklung bekannt. (tc)