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Google will mehr als 23 Millionen illegale Aktien zurückkaufen

05.08.2004

Der Suchmaschinenbetreiber Google hat wenige Tage vor dem Börsengang mögliche Verstöße gegen das Aktienrecht eingeräumt. In einer Mitteilung an die US-Börsenaufsicht SEC gab das Unternehmen aus Mountain View, Kalifornien, bekannt, es habe im Zeitraum zwischen September 2001 und Juni 2004 mehr als 23,2 Millionen Aktien sowie knapp 5,6 Millionen Optionsscheine ausgegeben, ohne die Papiere bei der Börsenaufsicht zu registrieren. Laut SEC-Filing plant Google nun, die Ausgabe rückgängig zu machen und die Papiere für insgesamt 25,9 Millionen Dollar inklusive Zinsen zurückzukaufen.

Bei liquiden Mitteln von 549 Millionen Dollar zum 30. Juni ist der Rückerwerb der Anteile an sich kein Problem. Der Börsenkandidat warnte jedoch davor, dass ein Teil der Aktienbesitzer, das sind 1105 aktive und frühere Mitarbeiter sowie Berater von Google, das bis September laufende Angebot möglicherweise ablehnen und Klage erheben werden. Als Resultat könnte es in 18 US-Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia zu Verfahren kommen, so das Unternehmen weiter. Für diese Befürchtung spricht insbesondere die vergleichsweise niedrige Offerte. So will Google die Aktien zum damaligen Ausgabepreis zwischen 30 Cent und 80 Dollar zurückkaufen. Für den IPO (Initial Public Offering) legte Google die vorläufige Preisspanne für die Papiere zwischen 108 und 135 Dollar fest.

Unklar ist bislang, ob sich im Zuge der Unregelmäßigkeiten der Termin für den bis zu 3,3 Milliarden Dollar schweren Börsengang verschiebt. In der Mitteilung an die SEC erklärte Google, der IPO werde so bald wie möglich stattfinden, ohne jedoch einen Termin zu nennen. Laut "Wall Street Journal" rechnen Marktbeobachter schon am kommenden Dienstag mit dem Beginn des im Rahmen einer Online-Auktion geplanten Börsengangs. Bereits am vergangenen Wochenende hat das Unternehmen die Website https://www.ipo.google.com/ aktiv geschaltet, auf der sich US-Bürger umfassend über den IPO informieren können (Computerwoche.de berichtete). (mb)