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EU-Minister einigen sich auf Software-Patente

19.05.2004

Der EU-Wettbewerbsrat hat sich gestern in Brüssel für die Patentierbarkeit von Software in der Europäischen Union entschieden. Bis zur Umsetzung des Beschlusses dürfte es allerdings noch dauern, da dieser dem Europäischen Parlament erneut vorgelegt werden muss. Vor den Neuwahlen im Juni soll jedoch keine Sitzung mehr stattfinden.

Laut EU-Kommission garantiert der umstrittene Kompromissentwurf der Richtlinie zur "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen", dass echte Innovationen staatlichen Monopolschutz erhalten und deren Erfinder somit ihren gerechten Anteil an der Nutzung erhalten. Anders als angekündigt hat Deutschland dem Entwurf mit seinen zehn Stimmen zugestimmt, nachdem einige gewünschte Änderungen eingeflossen waren. Diese sollen die Arbeit von Open-Source-Entwicklern schützen und genauer definieren, was patentfähig ist. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries deklarierte das Ergebnis als "Sieg".

Die Kritiker der SW-Patente betrachten die Richtlinie trotz der Änderungen als katastrophal. So erklärten der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) und der Eurolinux-Verband: "Bei dem von der Bundesregierung in Brüssel durchgesetzten Dokument handelt es sich um einen Vorschlag zur grenzenlosen Patentierung und Patentdurchsetzbarkeit, der in seiner Radikalität den ursprünglichen Vorschlag der Kommission in den Schatten stellt."

Im vergangenen Herbst hatte das Parlament bereits 21 Modifikationen an der ersten Version der EU-Richtlinie durchgesetzt. Ziel war es, die Patentierbarkeit von Software einzuschränken und damit vor allem kleinere Unternehmen und freie Entwickler zu schützen. Demnach können Geschäftsmethoden und reine Programme nicht geschützt und Software nur in Verbindung mit bestimmten Anwendungen in Geräten patentiert werden. Der aktuelle Kompromiss berücksichtigt diese Änderungen jedoch nur bedingt.

EU-Binnenmarktkommissar und Urheber des ursprünglichen Richtlinienentwurfs Frits Bolkestein bezeichnete den aktuellen Ratsbeschluss als wichtigen Schritt. Man müsse Investitionen in Innovationen belohnen, damit die wissensbasierte Wirtschaft in Europa floriere, so der Kommissar. Niemand solle dadurch jedoch von Ideen und Techologien ausgeschlossen werden. Ausdrücklich nicht patentierbar sind laut jüngstem Entwurf Geschäftsmethoden oder Computerprogramme, die keine tatsächlichen Neuerungen darstellen, hieß es vage.

Bis zur nächsten Abstimmungsrunde im Herbst erwarten Beobachter massive Proteste von Seiten der Patentgegner - insbesondere von Open-Source- und Entwicklergruppen. Nach Meinung des FFII dürfte sich eine Umkehr des Ratsbeschlusses jedoch aufgrund der dazu erforderlichen Mehrheit unter den EU-Ministern schwierig gestalten. (kf)