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US-Justizministerium und Oracle gehen vor Gericht in Stellung

10.03.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Anwälte des Department of Justice (DoJ) sowie von Oracle haben vor dem für den Fall zuständigen Gericht in San Francisco ihre Positionen dargelegt. Die Behörden wollen die von Oracle anvisierte feindliche Übernahme von Peoplesoft per Gerichtsbeschluss untersagen. Sie argumentieren, der Datenbankspezialist hätte im Wettbewerb gegen SAP und Peoplesoft den Kunden Rabatte auf die Preise seiner Applikationen eingeräumt. Art und Umfang der Preisnachlässe seien allerdings vom jeweiligen Projekt und den konkurrierenden Anbietern abhängig. Verschwindet Peoplesoft nach einer geglückten Übernahme als Konkurrent vom Markt, müssten die Kunden infolge des nachlassenden Wettbewerbs mit steigenden Preisen rechnen, warnen die Anwälte. Erschwerend komme allerdings hinzu, dass

Oracle nicht bereit sei, Unterlagen zu den Rabattstaffeln herauszugeben, monieren Vertreter der US-Justiz. Oracle weist diese Vorwürfe zurück. Das Unternehmen habe wie verlangt mit den Kartellbehörden zusammengearbeitet und alle angeforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die jetzt monierten fehlenden Papiere seien jedoch nie Gegenstand des Untersuchungsprozesses gewesen. Die Preisnachlässe selbst wollten die Oracle-Verantwortlichen nicht kommentieren. Negative Auswirkungen auf den Wettbewerb will Oracle nicht sehen. So tummelten sich im Großkundengeschäft neben SAP, Peoplesoft und Oracle auch noch andere Anbieter. Außerdem lasse sich dieses Marktsegment nicht so eng fassen, dass nur drei Anbieter Platz hätten. Der Prozess soll am 21. Juni dieses Jahres unter dem Vorsitz von Richter Vaughn Walker beginnen. Neben dem Justizministerium werden Anwälte aus sieben Bundesstaaten auf der Klägerbank sitzen. (ba)