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Intel gewinnt Berufungsverfahren gegen Intergraph - Geld trotzdem weg?

12.02.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Intel hat ein Berufungsverfahren gegen Intergraph gewonnen. In diesem ging es um die Klage von Intergraph, wonach der Prozessorgigant in seiner 64-Bit-CPU "Itanium" geistiges Eigentum verwendet, dass Intergraph in seiner "Clipper"-Prozessorarchitektur entwickelt hatte. In einem erstinstanzlichen Urteil hatte ein Gericht Intergraph deshalb bereits 150 Millionen Dollar Entschädigung zugesprochen. Diese Summe hatte Intel auch gezahlt.

Das seinerzeitige Urteil war insofern interessant, als es eine Option enthielt für den Fall, dass Intel gegen die Entscheidung Berufung einlegen würde. Auch für den Fall des Widerspruchs und wenn Intel dann obsiegen würde, durfte Intergraph die 150 Millionen Dollar nach dem erstinstanzlichen Urteil behalten. Genau diese Folgerung hat aber nun das Distriktgericht in der Berufungsentscheidung wieder in Frage gestellt.

In seiner Entscheidung hat das höherinstanzliche Gericht festgelegt, dass sich Intel keine Patentrechtsverletzung hat zuschulden kommen lassen. Damit kassierte es auch die bisherige Entscheidung. Trotzdem ist noch nicht klar, ob Intel die bereits gezahlten 150 Millionen Dollar wieder zurück verlangen kann. Hätte Intergraph übrigens auch die Berufung gewonnen, wäre Intel zu Zahlungen von weiteren 100 Millionen Dollar verpflichtet gewesen.

Intergraph hatte Intel übrigens in einer separaten Klage wegen Patentrechtsverletzungen bezüglich deren 32-Bit-Prozessortechnologie vor Gericht gebracht. Dieses Verfahren war gegen Zahlung von 300 Millionen Dollar im April 2002 beendet worden. Daneben führt Intergraph auch Verfahren gegen verschiedene PC-Hersteller. Diese Klagen sind von dem jetzigen zweitinstanzlichen Berufungsentscheid aber nicht betroffen, sagte Intergraph. (jm)