GDPdU: Archivdaten im Zugriff der Steuerbehörden

12.11.2003
Von Ulrich Kampffmeyer und Stefan Groß . Dr. Ulrich Kampffmeyer ist Geschäftsführer der Project Consult Unternehmensberatung GmbH in Hamburg, Diplomkaufmann Stefan Groß ist Steuerberater in der Kanzlei Peters Schönberger & Partner in München. MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Seit zwölf Monaten gelten die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU), doch die Unternehmen sind bislang kaum auf die Verordnung vorbereitet. Nun stellen sie fest, dass ihnen die Zeit davonläuft, denn die nächste Prüfung der Daten durch die Behörden kann bereits digital erfolgen.

Fast unbemerkt von der aktuellen Diskussion um die GDPdU rüstet die Finanzverwaltung demnächst vielleicht schon weiter auf. Die "IDEA-Waffe" wurde von der Firma Audicon mit einem Nachbrenner ausgestattet, der es in sich hat: Mit "AIS TaxAudit" lassen sich steuerrelevante Daten weitgehend automatisiert analysieren, so dass Unregelmäßigkeiten schnell ans Licht kommen. Ob und wann die Finanzverwaltung diese Makros einsetzen wird, ist zwar noch offen, doch die Unternehmen können bereits jetzt darauf zugreifen und sich so auf künftige, nicht nur digitale Betriebsprüfungen vorbereiten. Eile ist geboten, denn die Schonfrist für die Unternehmer ist schneller vorbei, als viele prognostiziert haben - die ersten digitalen Prüfungen haben bereits begonnen.

Bild: Photodisc

In der Diskussion um die GDPdU spielte die elektronische Archivierung und die Frage, wie man die Daten über einen Zeitraum von zehn Jahren vorhalten soll, eine wichtige Rolle. Anbieter elektronischer Archivsysteme waren mit schnellen Ankündigungen GDPdU-konformer Lösungen zur Hand, ohne eigentlich zu wissen, welche Anforderungen die Finanzverwaltung hier stellt. Auch die Flut diverser Checklisten und Leitfäden vermochte kein Licht in das Dunkel GDPdU-konformer Archivierung bringen.

Flut der Leitfäden