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VATM: TKG-Novelle begünstigt die Telekom

13.10.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der neue Entwurf für die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) stößt bei den Konkurrenten des Ex-Staatsmonopolisten Deutsche Telekom auf starke Kritik. So bemängelt der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten ( VATM ), dass mit dem Papier die ursprünglich angestrebte Balance im Markt deutlich zugunsten des Ex-Staatsmonopolisten verschoben werde.

Im Markt habe Einvernehmen darüber bestanden, dass die Telekom zur Liberalisierung ihren Wettbewerbern Vorleistungen ohne Hintertürchen und Zeitverzögerungen zur Verfügung stellen müsse, so VATM-Präsident Peter Wagner. Gleichzeitig sollte eine strenge Kontrolle bei Marktmissbräuchen gewährleistet sein. In dem neuen Entwurf seien diese zentralen Forderungen und Formulierungen des Fachministeriums jedoch Stück für Stück aufgeweicht und damit die erforderliche effiziente Regulierung ausgehöhlt worden, kritisiert Wagner. So sei die Telekom nun nicht einmal mehr verpflichtet, den Wettbewerbern wesentliche Vorleistungen zeitgleich mit ihrer Einführung des Endkundenproduktes zur Verfügung zu stellen.

Vermisst werde auch das ursprünglich im Arbeitsentwurf noch vorhandene Antragsrecht für die Wettbewerber. Dieses ermöglichte es den Konkurrenten bislang, bei einem Marktmissbrauch ein Verfahren der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gegen die Telekom zu erzwingen, erklärte der VATM. Dabei sei die RegTP in der Vergangenheit gegen verschiedene Missbräuche erst nach monatelangen Vorermittlungen oder - im Falle von DSL - gar nicht im Rahmen eines Missbrauchverfahrens vorgegangen.

Die Veränderungen zeigten deutlich, dass es der Bundesregierung wohl nicht gelingt, die noch vom Fachministerium weitgehend richtigen Einschätzungen des Marktes im neuen Gesetz zu verankern, so das Fazit des VATM. Vor den Folgen einer einseitig auf den Marktführer ausgerichteten Industriepolitik könne der Verband nur warnen: "Mit einer solchen Politik wird kein einziger Arbeitsplatz in Deutschland gesichert oder aufgebaut," meint Wagner.

Die von der EU-Kommission geforderte Neuauflage des Telekommunikationsgesetzes gilt als der wichtigste Neuregelung seit der Öffnung des deutschen TK-Marktes. Das Bundeskabinett soll am kommenden Mittwoch den neuen Entwurf beschließen. Voraussichtlich kurz vor Weihnachten wird sich dann der Bundesrat mit dem Papier befassen. Nach der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates könnten die parlamentarischen Beratungen somit frühestens im Februar 2004 beginnen, schätzt der VATM.

Erst vor kurzem hatte die EU-Kommission Deutschland und sieben andere Mitgliedsländern aufgefordert, endlich ausreichende Maßnahmen für eine Liberalisierung des TK-Marktes zu ergreifen und mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gedroht. Die Staaten hatten bis zum 25. Juli Zeit, für eine Umsetzung der EU-Regeln in Landesrecht zu sorgen (Computerwoche online berichtete).(mb)