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Harte Zeiten für Raubkopierer

15.09.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Mit der seit Samstag gültigen Novelle des Urheberrechts in Deutschland weht nicht nur für Raubkopierer, sondern auch für viele "normale" Computernutzer ein härterer Wind: Ab sofort droht jedem eine Geldstrafe oder sogar Haft, der Kopierschutzsysteme knackt oder anderweitig umgeht, wenn dies nicht ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Täters oder seines engsten Familien- und Freundeskreises dient. Selbst private Kopien einer gekauften CD sind verboten, wenn die Vorlage rechtswidrig hergestellt wurde, also bei der Anfertigung der Kopierschutz umgangen wurde. Künftig dürfen außerdem Geräte oder Programme, die einen Kopierschutz umgehen, nicht mehr verkauft werden. Dasselbe gilt für die Veröffentlichung detaillierter Anleitungen zur Anfertigung von illegalen Kopien.

Eine verschärfte Kampfansage gegen die Verbreitung von Raubkopien im Internet war zu erwarten: "Wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich - Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet oder verbreitet, ohne berechtigt zu sein, macht sich strafbar", warnte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Politikerin folgte mit dem " Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" einer entsprechenden EU-Richtlinie. Mit Anbruch des digitalen Zeitalters sei es erforderlich geworden, den Schutz des Urhebers auf das Internet auszuweiten, so Zypries.

Die Reform ist damit noch nicht abgeschlossen. "Im Urheberrecht haben wir in dieser Legislaturperiode noch viel vor", betonte die Ministerin: Im nächsten Schritt will sich Zypries den Punkten widmen, zu denen die EU-Richtlinie keine zwingenden Vorgaben macht, etwa dem Digital Rights Management (DRM). (mb)