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Studie: SCO-Klage wirkt sich kaum auf Linux-Projekte aus

05.08.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die von SCO gegen IBM wegen der angeblichen Übertragung von Unix-Quellcode auf Linux vorgebrachte Klage wirkt sich kaum auf die Linux-Strategie von Unternehmen aus, hat Evans Data in einer Studie ermittelt.

Von 400 befragten Softwareentwicklern gaben über 70 Prozent an, dass der Rechtsstreit überhaupt keinen Einfluss auf die Pläne hat, Linux-basierende Technologien einzusetzen. In zwölf Prozent der Unternehmen sind Auswirkungen spürbar, 17 Prozent der Befragten wollten sich nicht zu dem Thema äußern.

Auch auf die Anbieter scheint SCOs Handeln wenig Eindruck zu machen. So hat zum Beispiel die beklagte IBM auf der Fachmesse LinuxWorld, die diese Woche in San Francisco stattfindet, bekannt gegeben, fünf neue Linux-Kunden gewonnen zu haben (Computerwoche online berichtete). Wegen des hohen Interesses an Linux habe man unter anderem das Dienstleistungsangebot deutlich ausgebaut, teilte der IT-Konzern mit. So verfüge die Sparte IBM Global Services (IGS) jetzt über mehr als dreitausend zertifizierte Linux-Experten, die Kunden sowohl in technischen als auch in betriebswirtschaftlichen Fragen beraten sollen. In einem eigens eingerichteten Kompetenzzentrum könnten mittelständische Unternehmen ihre Anwendungen unter Linux testen.

Die Marktforscher wollten außerdem wissen, ob die Migration von Unix- oder von Windows-Systemen auf Linux leichter falle. Laut Studie werden im Durchschnitt innerhalb der ersten sechs Monate 45 Prozent der Applikationen von Unix nach Linux übertragen. Von Windows geht es offenbar etwas einfacher. Hier werden im ersten halben Jahr 47 Prozent der Anwendungen auf Linux portiert.

Ob es sich beim eingesetzten Linux um die Distribution eines Herstellers handelt oder um eine nicht-kommerzielle Variante, spielt für die Befragten eine untergeordnete Rolle. Demnach bevorzugen 36 Prozent eine kommerzielle Version, 15 Prozent sind mit einer frei verfügbaren Linux-Variante zufrieden. 49 Prozent machten hierzu keine Angabe. (lex)