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Kartellstreit: Microsoft kauft sich von weiteren Verbraucherklagen frei

17.06.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Microsoft ist es gelungen, über einen außergerichtlichen Vergleich weitere Sammelklagen von Verbrauchern wegen unlauteren Wettbewerbs beizulegen. Ähnliche Einigungen hatte die Gates-Company bereits in Montana, Florida und Kalifornien erzielt. Fünf Verbraucherklagen in den US-Bundesstaaten Connecticut, Kentucky, Maryland und Oklahoma wurden abgewiesen (Computerwoche online berichtete)

In North Carolina kam der Softwarekonzern mit den Anwälten der Klägerseite überein, 89 Millionen Dollar in Form von Gutscheinen über fünf bis zehn Dollar auszugeben. Bezugsberechtigt sind alle Privatkunden und Unternehmen des US-Bundesstaates, die zwischen dem 9. Dezember 1995 und dem 31. Dezember 2001 Microsoft-Software erworben haben. Mit den Coupons können sie Hard- und Software sowie Dienstleistungen von beliebigen Herstellern erwerben. Gleichzeitig verpflichtete sich der Branchenriese, die Hälfte der Summe aus nicht angeforderten Gutscheinen bedürftigen Schulen in North Carolina zu spenden.

Einen ähnlichen Vergleich erzielte Microsoft in West Virginia, kam dabei jedoch mit einer Summe von 21 Millionen Dollar wesentlich billiger weg. Die Regelung sieht im Detail vor, dass der Softwarekonzern aus Redmond, Washington, Coupons im Wert von 18 Millionen Dollar ausgibt, weitere 1,7 Millionen gehen direkt an den Bundesstaat, davon eine Million an staatliche Schulen. Die verbleibenden 1,3 Millionen Dollar sollen unter anderem die Kosten für die Verteilung der Gutscheine decken.

Mit den jüngsten Einigungen bleibt von den 20 Bundesstaaten, die sich gegen den Ende 2001 geschlossenen Vergleich zwischen dem US-Justizministerium und Microsoft stellten, nur noch Massachusetts übrig. (mb)