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Eine Kuh könnte SCO die Lizenzansprüchen an Linux sichern

12.06.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Durch die Veröffentlichung einer eigenen Linux-Version habe SCO eventuell darin enthaltenen Unix-Quellen selbst freigegeben, saschgen Open-Source-Aktivisten. Dies gehe aus den Bedingungen der GPL (GNU General Public License) hervor. SCO dagegen ist der Auffassung, dass die Nutzung des Quellcodes durch Dritte erst erlaubt sei, wenn er bewusst freigegeben werde. Dies habe das Unternehmen nie getan.

Es sei keineswegs sicher, dass die GPL beim vorliegenden Sachverhalt die Nutzung der Quellen garantiere, sagen Experten wie der Patentrechtsspezialist John Ferrell von der Kanzlei Carr and Ferrell. Es gebe einen immer noch geltenden Präzedenzfall aus dem Jahr 1887. Damals hatte ein Bauer eine Kuh verkauft, von deren Trächtigkeit er nichts wusste. Der Handel wurde von einem Gericht für ungültig erklärt und der Bauer bekam Kuh und Kalb zurück. Aus diesem Urteil resultierte die so genannte Doktrin des beiderseitigen Irrtums, nach der Verträge für ungültig erklärt werden, wenn die Vertragspartner die Vertragsinhalte falsch verstanden haben. In diesem Fall habe SCO, das den Vertrieb seiner Linux-Produkte am 14. Mai dieses Jahres einstellte, die GPL missinterpretiert, so Ferrell.

Von der Beurteilung des Sachverhalts durch das Gericht hängt laut Mark Radcliffe von der Kanzlei Gray Cary auch ab, ob SCO in der Milliardenklage gegen IBM und möglichen weiteren Klagen gegen Linux-Anwender (Computerwoche online berichtete) Recht bekommt.

Laut SCO steckt in den Linux-Kernelversionen 2.4 und 2.5, die unter anderem mit Produkten von Suse und Red Hat ausgeliefert werden, urheberrechtlich geschützter Unix-Code. (lex)