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Sun vs. Microsoft: Berufungsgericht stellt Java-Urteil in Frage

04.04.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Berufungsprozess, der klären soll, ob Microsoft Suns Java-Laufzeitumgebung in Windows integrieren muss, scheint sich zu Gunsten Microsofts zu entwickeln. In erster Instanz war die Gates-Company dazu verpflichtet worden, die JVM (Java Virtual Machine) binnen 120 Tagen per Service Pack für Windows XP nachzureichen und auch mit künftigen Versionen des Betriebssystems auszuliefern.

Daraufhin legte Microsoft Einspruch vor dem Court of Appeals for the Fourth Circuit ein. Auch Suns Anwälte sind vor das Berufungsgericht gezogen, mit der Forderung, den Einspruch abzuweisen. Zur Begründung führten sie an, dass die Verbannung von Java aus Windows Microsofts .Net-Technologie in wettbewerbswidriger Weise begünstige. Ungeachtet der Sun-Beschwerde setzte das Gericht die im Januar von Bezirksrichter Frederic Motz getroffene Verfügung erst einmal aus (Computerwoche online berichtete).

Richter Paul Niemeyer, einer der drei Vorsitzenden der Berufungsinstanz, bezweifelte, dass Sun Wettbewerbsnachteile zu tragen habe. Der Hersteller habe bislang nicht bewiesen, durch das Verhalten Microsoft geschädigt worden zu sein. Prozessbeobachtern zufolge hat Suns Anwalt Rusty Day nicht schlüssig darlegen können, dass die Monopolstellung Microsofts in Sachen PC-Betriebssystem Java betreffe.

Sun-Sprecherin Lisa Poulsen rechnet mit einem abschließenden Urteil des Berufungsgerichts bis Anfang Juni. (lex)