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Verizon muss Kazaa-Nutzerdaten preisgeben

22.01.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die allzu intensive Nutzung von Online-Tauschbörsen bleibt nun zumindest in den USA nicht folgenlos. Ein Bezirksgericht in Columbia hat gestern den ISP (Internet Service Provider) Verizon dazu verurteilt, den Namen und weitere Daten eines besonders aktiven Nutzers des P2P-Dienstes (Peer-to-Peer) Kazaa an die RIAA (Recording Industry Associaton of America) zu übermitteln. Der Verband beschuldigt den Musik-Fan, bis zu 600 Lieder pro Tag über Kazaa bezogen zu haben.

Grundlage für den Richterspruch ist ein Passus im umstrittenen US-Urhebergesetz DMCA (Digital Millennium Copyright Act), nach dem ISPs unter Strafandrohung dazu verpflichtet werden können, Daten von Nutzern preiszugeben, die Copyrights verletzen. Verizon will laut Vice President Sarah Deutsch Berufung einlegen. Deutsch befürchtet, dass Copyright-Inhaber ISPs künftig mit Anfragen nach Nutzerdaten überschütten könnten. Man habe jedoch mit den Aktivitäten der Anwender nichts zu tun. Entsprechende Dateien lägen ausschließlich auf Rechnern der Nutzer und nicht auf Verizon-Servern. Man stelle lediglich die Leitungen zur Verfügung.

Im November 2002 gab es bereits einen vergleichbaren Fall in Dänemark. Dort verfügte ein Gericht die Herausgabe von Anwenderdaten an eine Anti-Piracy-Group, die daraufhin 150 P2P-Nutzern Rechnungen über insgesamt rund 133.000 Dollar schickte (Computerwoche online berichtete). (lex)