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Oberstes Gericht Australiens fällt gravierendes Internet-Urteil

10.12.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Oberste Gerichtshof von Australien hat ein Urteil gefällt, das für alle Veröffentlichungen im Internet von größter Bedeutung sein könnte. Die Richter hatten über eine Klage der Nachrichtenagentur Dow Jones & Co. Inc. aus dem US-Bundesstaat New Jersey zu entscheiden. Gegenstand der Klage war ein Artikel, den Dow Jones im Jahr 2000 in seinem "Barron’s Magazine" veröffentlichte und über das Internet verbreitete. Durch diesen Artikel fühlte sich der im australischen Bundesstaat Victoria beheimatete Bergwerksmagnat Joseph Gutnick in seinem Ansehen in der lokalen Bevölkerung von Victoria beleidigt. Aus diesem Grund klagte er gegen Dow Jones.

In dem Rechtsstreit hatten verschiedene Gerichtsinstanzen zu entscheiden, ob der zuständige Gerichtsort der ist, in dem der Artikel ursprünglich veröffentlicht wurde und wo er auf Internet-Servern lagerte. Das wäre der US-Bundesstaat New Jersey gewesen. Dieser Rechtsauffassung hielten nacheinander zwei untergeordnete Instanzen und nun auch das Oberste Australische Gericht entgegen, dass entscheidend für die Wahl des Gerichtsortes sei, wo eine Veröffentlichung gelesen werden könne. In diesem Fall war dies unter anderem auch im australischen Bundesstaat Victoria, in dem der Unternehmer Gutnick eine veritable Prominenz besitzt.

In seiner Entscheidung argumentierte der australische Gerichtshof, dass der im aktuellen Fall vorliegende Tatbestand der Beleidigung und üblen Nachrede ja nur da auch tatsächlich gegeben ist, wo die Person, gegen die sich das Delikt richtet, auch bekannt ist und wo solche Darstellungen dann konsumiert werden können. Diese Regeln, so die Urteilsbegründung, "gelten weltweit bei allen Medien, egal ob es sich hierbei um das gesprochene Wort, um Geschriebenes, um Fernsehen oder um Übertragungen via Radio, Telefon oder das Internet handelt."

Dow Jones hatte argumentiert, entscheidend sei, wo ein Medienbeitrag zuerst veröffentlicht wurde. Aus diesem Grund müsse die Klage von Gutnick in den USA verhandelt werden. Der Oberste Gerichtshof beschied hierzu, diese Sicht würde jeden Versuch, Rechtssicherheit in solch einer Frage zu erzielen, unterminieren. Außerdem sei diese Art der Rechtsbetrachtung auch eindeutig unfair. "Der Kläger [also Dow Jones, Anm.d.Red.] will in diesem speziellen Fall und für alle weiteren Fälle in der Zukunft den australischen Bürgern eine US-amerikanische Gesetzeshegemonie aufzwingen". Die australischen Richter wiesen die Klage von Dow Jones kostenpflichtig ab. (jm)