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Microsoft und DOJ modifizieren ihren Vergleich

01.03.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Microsoft und das US-Justizministerium sowie neun von 18 einzelnen Bundesstaaten haben eine modifizierte Version ihres im November vergangenen Jahres ausgehandelten Vergleichsvorschlags (Computerwoche online berichtete) im Kartellverfahren gegen den Redmonder Konzern vorgelegt. Mit den Änderungen reagieren die Parteien offenbar auf Vorwürfe, Microsoft käme bei dem ursprünglichen Entwurf zu glimpflich davon.

Das "Second Revised Proposed Final Judgement" verzichtet unter anderem auf eine Klausel, gemäß der Microsoft PC-Hersteller und andere spezielle Lizenzgeber im Austausch zum Zugang zu intimen Windows-Details zum Verzicht auf ihr geistiges Eigentum an ihrer Technik hätte verpflichten können. Außerdem sieht der revidierte Entwurf vor, dass Microsoft seine so genannte "Middleware" (gemeint sind hier Betriebssystemzusätze wie Webbrowser oder Media Player) separat anbietet und nicht gegenüber denen von Wettbewerbern bevorzugen darf. Nutzer sollen nun über einen "unvoreingenommenen Mechanismus" die Wahl zwischen Microsofts Anwendungen und denen von Drittherstellern erhalten. (tc)