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EU-Kommision geht gegen mangelnden Wettbewerb im Breitband-Geschäft vor

21.12.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die EU-Kommission will rechtliche Schritte gegen Deutschland wegen ungenügender Öffnung der Teilnehmeranschlüsse für lokale Breitbandzugänge einleiten. Obwohl das Europäische Parlament bereits vor einem Jahr eine entsprechende Verordnung herausgegeben hatte, sei die Umsetzung des Beschlusses bisher nur unbefriedigend verlaufen. Nach der Verordnung mussten die Betreiber ab Ende vergangenen Jahres ein Standardangebot für den entbündelten Zugang zu ihren Teilnehmeranschlüssen und den zugehörigen Einrichtungen machen.

Bislang, so argumentiert die EU-Kommission, werde hierzulande aber den Konkurrenten der Deutschen Telekom weder ein gemeinsamer Zugang (Line Sharing) noch ein Großkundenzugang angeboten. Zwar wurde der entbündelte Zugang zu einer bedeutenden Anzahl von Ortsnetzanschlüssen ermöglicht, die meisten davon werden jedoch nicht für Highspeed-Zugänge sondern für Sprachtelefondienste genutzt. Die EU-Kommission sieht daher die Gefahr, dass im Breitbandgeschäft der Wettbewerb zugunsten der Deutschen Telekom unterbunden werde. Diese habe bereits 1,2 Millionen Kunden für ihren eigenen Hochgeschwindigkeitszugang gewonnen, der erfolgreichste Konkurrent Arcor verweist auf lediglich 15 000 Anschlüsse. Auch ein aktuelles Gutachten der deutschen Monopolkommission belegt, dass der etablierte Betreiber praktisch alle DSL-Leitungen besitzt und somit eine neue Monopolstellung einnimmt. In dem Gutachten

empfiehlt die Kommission als Mittel der Marktöffnung das Line-Sharing. Diesem Vorschlag entspricht der am Donnerstag geschlossene Vertrag zwischen dem Kölner Provider QSC und der Telekom (Computerwoche online berichtete). Er sieht jedoch einen Preis von 14,65 Euro pro Anschluss und Monat vor. QSC bezeichnet eine Gebühr von ein bis zwei Euro als kostendeckend für das Line-Sharing.

Ähnliche Verfahren leitete die EU-Kommission auch gegen Portugal und Griechenland ein. In letzter Konsequenz kann das Vorgehen zu einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof führen. Die beschuldigten Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, zu den Einlassungen der Kommission Stellung zu nehmen. In Brüssel überprüft man derzeit, wie in der EU die Verbreitung von Breitbandzugängen weiter vorangetrieben werden kann.