Web

Teamwork erhält zwölf Monate Gnadenfrist

25.10.2001
0

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Teamwork Information Management AG hat als erstes insolvente Unternehmen am Neuen Markt einen Aufschub gegen die Delisting-Regeln der Deutschen Börse erwirkt. Ein weiteres Novum: Das Landgericht Frankfurt billigte der Paderborner Softwareschmiede in einer Einstweiligen Verfügung zudem eine Schonfrist von einem Jahr zu. Danach gelten die neuen Ausschlussregeln für Teamwork erst ab dem 1. Oktober 2002. Bislang wurde den Firmen, die gegen die verschärften Bestimmungen geklagt hatten, lediglich eine Fristverlängerung von sechs Monaten eingeräumt.

Die ausführliche Urteilsbegründung liege ihm noch nicht vor, erklärte der Teamwork-Insolvenzverwalter Frank Kebekus. Deshalb könne er zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen, auf welche Argumente sich der Richterspruch stütze. Die Einstweilige Verfügung sei für den laufenden Sanierungsprozess des Unternehmens jedoch von großer Bedeutung. Vor allem für die Verhandlungen mit potenziellen Investoren wäre der Fortbestand des Listings sehr "hilfreich".

Teamwork hatte Mitte September vor dem Landgericht einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gestellt, nachdem - wie es damals hieß - Verhandlungen mit der Deutschen Börse AG über eine einvernehmliche Einigung gescheitert waren.

Gestern hatte auch die auf Gewinnspiele im Internet spezialisierte e.multi AG, Ettlingen, vor dem Landgericht Frankfurt einen Delisting-Aufschub von sechs Monaten erwirkt. Damit haben sich bis dato insgesamt 14 Nemax-Firmen auf juristischem Wege den vorläufigen Verbleib am Neuen Markt gesichert.