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US-Bundesrichter weist Klagen gegen Morgan Stanley ab

22.08.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein US-Bezirksgericht hat die kürzlich erhobenen Anschuldigungen gegen die Morgan-Stanley-Analystin Mary Meeker als "grob und zügellos" bezeichnet und die Beschwerdeschriften zurückgewiesen. Anteilsbesitzer von Amazon.com und Ebay hatten der Mitarbeiterin der Investment-Gesellschaft Anfang August vorgeworfen, sie wolle mit der Herausgabe von überoptimistischen Kaufempfehlungen für die Unternehmensaktien die Bankprovisionen für ihre Firma erhöhen und damit ihr eigenes Gehalt steigern. Nach Angaben des zuständigen Bezirksrichters Milton Pollack wurde Meeker in den Anträgen unter anderem abfällig als "Internet-Queen" betiteltet. Außerdem enthält die Eingabe eine Sammlung von "Marktgeschwätz aus dem Medienbereich". Pollack wies darauf hin, dass das Bezirksgericht das Recht habe, Beschwerden zurückzuweisen, wenn bestimmte Kriterien nicht erfüllt

seien. Die Kläger haben jetzt 30 Tage Zeit, die Anträge umzuformulieren.