50 000 Mark Ordnungsgeld gegen Hoerzu-SW

20.05.1994

MUENCHEN (CW) - Nachdem die Werbekampagne des Hamburger Geschaeftsbereichs "Hoerzu-Software" aus dem Hause Axel Springer per einstweiliger Verfuegung gestoppt wurde, muss der Verlag nun wegen Missachtung eines Gerichtsbeschlusses ein Ordnungsgeld von 50 000 Mark bezahlen. Vor einigen Monaten war die Duisburger Softshop GmbH gegen den Hoerzu-Werbeslogan "Vollprogramme zum Light-Preis" vorgegangen, weil es sich bei dem PC-Utility "Norton Commander 4.0" nicht um ein Vollpaket handelte. Nach Angaben von Juergen Carpantier, Geschaeftsfuehrer des Klaegers Softshop, hatte auch die nachfolgende Werbung den gerichtlichen Auflagen nicht genuegt.