Web

Was Sie jetzt unternehmen sollten

50.000 Euro Bußgeld für "Gefällt mir"-Button?

19.08.2011

Datenschutzbestimmungen überarbeiten

Ein Muster für eine solche Datenschutzbestimmung ist auf der Website der Kanzlei zu finden. So hat der Radiosender SW3 diese Lösung bereits im Einsatz. In den dortigen Datenschutzbestimmungen heißt es dazu: "Für die Gefällt-mir- (Facebook) und +1-Knöpfe (Google) - die du unter vielen Seiten findest - haben wir eine zweistufige Lösung eingerichtet: Damit du bei einer Seite auf SWR3.de 'Gefällt mir' oder '+1' drücken kannst, musst du erst auf den Button klicken und ihn aktivieren; nur dann wird eine Verbindung mit den Facebook- oder Google-Servern aufgebaut und du kannst mit einem zweiten Klick den Beitrag deinen Freunden empfehlen."

Christian Solmecke erklärt, dass sich erst im März auch auch das Landgericht Berlin mit dem Facebook Gefällt-mir-Button auseinandergesetzt habe. Seinerzeit wurde entschieden, dass Wettbewerber wegen der fehlerhaften Einbindung des Gefällt-mir-Buttons sich jedenfalls nicht gegenseitig abmahnen können.Viele Online-Händler atmeten auf, da eine Abmahnwelle so frühzeitig gestoppt werden konnte. "Mit der neuerlichen Ankündigung der Datenschutzbehörde in Schleswig-Holstein besteht nun aber wieder dringender Handlungsbedarf", so der Kölner Anwalt. (sh, mit Material der dpa und der Medienrechtskanzlei Wilde - Beuger - Solmecke / Quelle Teaserbild Homepage: Fotolia, r. classen)