Nach den verwirrenden Börsenmeldungen im Sommer

3Com will kein Schnäppchen sein

13.10.1989

SANTA CLARA (IDG) - Nach den widersprüchlichen Börsenmeldungen über das 3Com-Geschäft im Sommerquartal will das Unternehmen jetzt vorsichtiger mit Vermutungen über sinkende Verkaufszahlen sein. Außerdem soll potentiellen Aufkäufern ein Bein gestellt werden.

Das erste Quartal des 3Com-Fiskaljahres (31. August) schloß entgegen einer pessimistischen Ankündigung vom Juli sehr günstig ab; allerdings wurde der noch im Juni erhoffte Quartalsumsatz von 100 Millionen Dollar um einiges verfehlt: Die 3Com-Einkünfte beliefen sich auf 89 Millionen bei einem Auftragsvolumen von 95 Millionen Dollar. Gefragt, warum denn überhaupt erst schwarz gemalt worden sei, antwortete 3Com-Chairman William Krause, man habe alle Möglichkeiten für das Quartalsergebnis in einer einzigen Presseinformation abdecken wollen. "Es ist besser, alle negativen Neuigkeiten herauszugeben und die Erwartungen zurückzuschrauben. Dann demonstriert man mit gutem Abschneiden, daß alles in Ordnung ist", sagte Krause.

Angesichts der heftigen Reaktionen der Analysten auf die düsteren Vorhersagen vom Juli will 3Com sich künftig aber eher in Schweigen hüllen, wenn Einbußen befürchtet werden. Krause: "Wir haben entdeckt, daß dieses kein wünschenswertes Vorgehen ist und werden davon Abstand nehmen." Nachdem 3Com die schlechte Quartalserwartung veröffentlicht hatte, waren die Anteile des Unternehmens an der New Yorker Börse in die gefährlichen Regionen gefallen, in denen potentielle Aufkäufer sich nach Schnäppchen umtun. Zwar sei bisher kein Interessent an den Aufsichtsrat herangetreten, aber dieser hat vorsorglich eine Barriere errichtet.

Obwohl es in Silicon Valley inzwischen unüblich geworden ist, veröffentlichte das Unternehmen einen Aktionärsrechteplan. Hiernach erklärt der 3Com-Aufsichtsrat die Ausgabe von je einem Stammaktien-Bezugsrecht auf jede bis zum 20. September ausgegebene Stammaktie. Von dem Bezugsrecht muß innerhalb der nächsten 10 Jahre Gebrauch gemacht werden, sofern die Aktien nicht zu einem früheren Zeitpunkt abgestoßen werden. Ansonsten verfaIlen die Bezugsrechte. Übernahmewillige lnvestoren müssen nun, um ihre Absicht zu realisieren, möglicherweise das doppelte Kapital aufwenden, wenn nämlich alle Stammaktieninhaber von ihrer Option Gebrauch machen.

Neben dieser "Poison-Pill" existiert ein zweiter Übernahmeschutz in Form eines Abkommens mit 3Com-Minderheitsaktionär Hewlett-Packard Co.; dieses soll eine 3Com-Übernahme auf dem Wege über die HP-Anteile verhindern.