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3Com und Motorola legen Rechtsstreit bei

30.03.1998
Von Michael Hufelschulte
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Motorola und 3Com haben ihre juristischen Auseinandersetzungen beendet. Die Firmen vereinbarten eine Kreuzlizenzierung ihrer Patente. Für Modems zur analogen Datenübertragung dürfen sie nun wechselseitig die Techniken V.34 (33,6 Kbit/s) und V.90 (56 Kbit/s) nutzen. Motorola erhält darüber hinaus Zugriff auf kommende 3Com-Entwicklungen für analoge 56-Kbit/s-Verfahren. Die Auseinandersetzungen hatten im Februar 1997 begonnen. Damals hatte Motorola 3Com vorgeworfen, für seine 56-Kbit/s-Technologie "X2", die für den Übertragungsweg vom Kunden zum Service-Provider die V.34-Transferrate von 33,6 Kbit/s nutzt,

patentrechtlich geschützte Verfahren verwendet zu haben. 3Com hatte mit dem gleichen Vorwurf gekontert und dem Konkurrenten zudem kartellrechtliche Vergehen vorgeworfen.