3Com und Motorola legen Rechtsstreit bei

03.04.1998

BOSTON (IDG) - Motorola und 3Com haben ihren Rechtsstreit beigelegt.Sie vereinbarten eine Kreuzlizenzierung ihrer Patente, die unter anderem die umstrittene V.34-Technik für die analoge Datenübertragung via Modem betrifft. Motorola hatte der U.S.-Robotics-Mutter im Februar vergangenen Jahres vorgeworfen, bei ihrer 56-Kbit/s-Technologie "X2", die für den Übertragungsweg vom Kunden zum Service-Provider die V.34-Transferrate von 33,6 Kbit/s nutzt, patentrechtlich geschützte Verfahren verwendet zu haben. 3Com konterte mit dem gleichen Vorwurf und warf dem Konkurrenten zudem kartellrechtliche Vergehen vor.

Die Einigung sieht nun vor, daß beide Streithähne vorhandene Patente in Modems verwenden können, die auf dem V.34- und dem neuen V.90-Standard für die Datenübertragung mit 56 Kbit/s basieren.Motorola erhält darüber hinaus Zugriff auf kommende 3Com-Entwicklungen für analoge 56-Kbit/s-Verfahren.