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1:0 für Ronaldinho

17.12.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Einen Cybersquatting-Streit hat der brasilianische Fußball-Star Ronaldo de Assis Moreira, besser bekannt als Ronaldinho, für sich entschieden. Der Mann, dessen Toren der FC Barcelona in diesem Jahr seine unangefochtene Spitzenposition in der Primera Division verdankt, konnte in einem Schiedsverfahren seine Rechte an dem Markennamen Ronaldinho Gaucho glaubhaft machen. Folglich darf der US-amerikanische Web-Site-Betreiber Goldmark-CD Webb die URL "www.ronaldinhogaucho.com" nicht mehr nutzen, um auf fremde Seiten mit kostenpflichtigen Angeboten zu verlinken.

Nach dem Urteil des mit dem Fall betrauten Schlichters Miguel O´Farrell besitzt Goldmark-CD Webb keinerlei legitimes Interesse an diesem Domain-Namen, sondern nutzt ihn lediglich, um die Aufmerksamkeit der Internet-Nutzer für ein kommerzielles Angebot zu wecken. Sofern das Unternehmen keinen Gerichtsprozess anstrengt, der den Schiedsspruch aufheben könnte, wird die fragliche Web-Adresse innerhalb von zehn Tagen automatisch an den Liebling der katalanischen Fußball-Fans weitergereicht.

Ein ähnliches Verfahren könnte Ronaldinho auch gegen den Betreiber der Seite www.gueb.com anstrengen. Dorthin wird weitergeleitet, wer in der Hoffnung auf Informationen über den "Barca"-Angreifer die Adresse www.ronaldinho.com eintippt. Unter www.ronaldinho.com.br hingegen verbirgt sich eine Seite über den ebenfalls brasilianischen Stürmer Ronaldo, derzeit beschäftigt beim Erzrivalen Real Madrid. (qua)