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0900-Anrufe werden bald deutlich teurer

28.08.2007
Services-Hotlines und Erotikspezialisten dürfen ab September drei Euro pro Minute für ihre Dienstleistungen berechnen, 50 Prozent mehr als zuvor.

Anrufe bei "Premiumdiensten" etwa mit Vorwahl 0900 können Verbraucher bald deutlich teurer zu stehen kommen als bisher: Vom 1. September an dürfen solche Gespräche pro Minute bis zu drei statt bisher maximal zwei Euro kosten, wenn sich der Gesamtpreis des Gesprächs nach dessen Dauer richtet. Auf die entsprechende neue Regelung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wies am Dienstag die Bundesnetzagentur in Bonn hin. Die neue Höchstgrenze gelte für Anrufe vom Handy ebenso wie vom Festnetz aus.

Wie viele der Premiumdienste - dazu zählen Service-Hotlines von Unternehmen ebenso wie Erotikangebote - tatsächlich teurer werden, ist noch unklar. Bei Gesprächen vom Handy aus liegt die Entscheidung darüber, ob der vergrößerte Preisrahmen ausgeschöpft wird, allein bei den Mobilfunknetzbetreibern. Laut dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) in Berlin haben drei der vier in Deutschland tätigen Netzbetreiber angekündigt, den neuen Spielraum auszunutzen. Geht es um Gespräche aus dem Festnetz, liegt die Preisgestaltung beim jeweiligen Unternehmen, das den Premiumdienst anbietet.

In jedem Fall sind die Anbieter laut Bundesnetzagentur dazu verpflichtet, ihren Preis anzusagen, nachdem ein Verbraucher die entsprechende Nummer gewählt hat. Auch wenn sie Werbung für ihren Dienst machen, müssen sie den Tarif nennen. Beides galt bisher schon. Ebenfalls nicht geändert hat sich, dass 0900er-Services, die "zeitunabhängig tarifiert" werden, das heißt, wo ein Fixpreis für das Gespräch gezahlt werden muss, mit maximal 30 Euro zu Buche schlagen dürfen.

Neu ist der Netzagentur zufolge dagegen, dass auch in der Werbung für andere Servicenummern die Preise angegeben werden müssen. Das gilt etwa für Auskunftsdienste, deren Nummern mit 118 beginnen oder für so genannte Massenverkehrsdienste mit der Vorwahl 0137. Anbieter von 118-Nummern müssen darüber hinaus künftig bei zeitunabhängiger Tarifierung oder Minutenpreisen von zwei Euro aufwärts die Preise nach dem Wählen ansagen. Bei 0137er-Nummern muss der Preis nach Inanspruchnahme des Dienstes genannt werden. (dpa/ajf)