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Elektro- und Elektronikgerätegesetz: Gute Nachricht auch für Firmen

23.03.2006
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz "ElektroG", das am 24. März 2006 in Kraft tritt, bietet auch Unternehmen einen wichtigen Vorteil: Ab sofort müssen sie nicht mehr für den Abtransport der Altgeräte zahlen.

Firmen wie IBM oder Hewlett-Packard (HP) hatten schon in der Vergangenheit individuelle Regelungen mit kommerziellen Kunden getroffen, wie und vom wem alte Gerätschaft zu entsorgen ist. Bei Big Blue etwa zahlten Firmen für die Entsorgung ihrer betagten PCs, Drucker etc. nichts. Den Abtransport aber ließ sich IBM sehr wohl honorieren. Auf der Homepage des blauen Riesen konnten kommerzielle Kunden nachlesen, wie teuer sie die Logistik zu stehen kommt. Abhängig vom Gewicht der abzuholenden Gerätschaft konnten da Kosten von bis zu 4000 Euro anfallen.

Damit ist es ab dem 24. März 2006 vorbei. Wie im ElektroG beschrieben, müssen Hersteller Altgeräte dann auf eigene Kosten abtransportieren und entsorgen. Allerdings wendet sich das neue Gesetz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an Privatpersonen und beschreibt, wie und wo diese in ihren Kommunen Altgeräte deponieren können. Indirekt untersagt das Gesetz aber auch Herstellern, für Abholung und/oder Entsorgung der Geräte einen Obolus von ihren Firmenkunden zu verlangen.

IBM-Sprecher Peter Gerdemann bestätigte denn auch, dass IBMs oben angeführte Website mit den Preisangaben zur Geräteabholung ab dem 24. März Makulatur ist.

Dann wird auch beispielsweise HP nicht mehr von Unternehmenskunden verlangen können, dass nur für solche Elektronikgeräte ein kostenloses Recycling angeboten wird, die der Kunde bei "einer von HP benannten Rücknahmestelle anliefert" und wenn er "gleichzeitig ein Ersatzprodukt von HP" ordert. Wer kein neues Gerät vom Böblinger Unternehmen beziehen wollte, für den erledigte HP nur "gegen Kostenerstattung" das Recycling.

Diese Vereinbarung dürfte HP ab sofort eigentlich nicht mehr geltend machen. Zwar haben die Schwaben schon vorgebaut: Würden aufgrund nationaler Gesetzgebungen andere Dienstleistungen nötig, schreibt das Unternehmen, werde HP seine Services "den Vorschriften entsprechend anpassen". Es gibt aber noch einen weiteren Grund, warum bei Unternehmen wie Hewlett-Packard jetzt keine hektische Betriebsamkeit ausbrechen muss.

Keine Regel ohne Ausnahme

Ganz so negativ, wie zunächst vermutet werden könnte, wirkt sich das ElektroG für Hersteller nämlich nicht aus. Diese müssen nicht ab sofort jede aus der Steinzeit stammende Technik, die bei Unternehmen noch im Einsatz ist, unentgeltlich entsorgen. Paragraf zehn des Gesetzeswerks schreibt vor: "Zur Entsorgung von Altgeräten, die nicht aus privaten Haushalten stammen und als Neugeräte vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, ist der Besitzer verpflichtet." Unternehmen müssen also Geräte, die sie bis zum 12. August 2005 kauften, selbst dem Recyclingprozess zuführen. Allerdings, so das Gesetz weiter, können Hersteller und Nutzer "abweichende Vereinbarungen treffen".

Grundsätzlich mussten sich alle Hersteller im Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren lassen. An dieses müssen sie auch, wie HP-Sprecherin Bianca Clausnitzer bestätigt, ihre monatlichen Verkäufe von neuen Geräten raporten. Aufgrund dieser Meldung werden dann die prozentualen Mengen ermittelt, die jeder Produzent solcher technischer Ausrüstungen entsorgen muss - übrigens egal, von wem die Geräte sind, denn in den Sammelstellen werden die ausgemusterten Systeme nicht nach Produzenten getrennt. Hersteller wie IBM oder HP haben für das Recycling und die Abholung der Gerätschaft bei den kommerziellen Kunden schon seit längerem Subunternehmen beauftragt.

IBM-Sprecher Gerdemann wollte im Übrigen nicht bestätigen, dass die zusätzlichen Kosten, die IT-Produzenten jetzt entstehen, in Form teurerer Neugeräte auf die Kunden abgewälzt werden. Man müsse erst einmal Erfahrungen sammeln, wie kostspielig die IBM die Logistik der abzuholenden Altgeräte zu stehen komme. (jm)