Bitkom mahnt zur Vorsicht bei Second-Hand-Software

02.05.2007
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Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.
Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen birgt nach Auffassung des Branchenverbands Bitkom gewisse Risiken. Potenzielle Interessenten sollten sich nicht nur vom günstigen Preis blenden lassen.

"Die Käufer sollten genau hinschauen", warnt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Second-Hand-Lizenzen, die derzeit von verschiedenen Händlern weit unter Laden- beziehungsweise Listenpreis angeboten würden, wirkten zwar verlockend. Allerdings lasse sich nicht jede Softwarelizenz auf einen anderen User übertragen.

Die Verbandsverantwortlichen raten den Anwenderunternehmen deshalb zur Vorsicht. Weiter veräußert werden dürfen Originalträger, sofern das Softwareprogramm vom Verkäufer nicht mehr genutzt wird. Der bisherige Nutzer müsse die Software jedoch von seinem Rechner löschen. Dieser Handel ist nach Einschätzung des Bitkom auch durch die bisherigen Urteile von Gerichten bestätigt und legitimiert.

Weniger klar ist die Rechtslage bei Downloads aus dem Internet, heißt es in einer Mitteilung des Bitkom. Auch Juristen seien sich uneins, ob diese Lizenzen weiter verkauft werden dürfen. Auch im Rahmen von Volumenlizenzen sei der Handel eingeschränkt. Anwender dürften nicht ohne weiteres einzelne Lizenzposten aus einem Volumenpaket herauslösen und veräußern.

Anwender sollten in jedem Fall das Kleingedruckte genau prüfen. Oft untersage der Nutzungsvertrag den Weiterverkauf der Software. Verkäufer und Käufer sollten sich deshalb beim Gebrauchthändler, dem Softwarehersteller oder im Zweifel bei ihrem Rechtsanwalt genau informieren.

Den Softwareherstellern ist das Thema gebrauchte Lizenzen ein Dorn im Auge. Sie fürchten Einbußen im ohnehin schon hart umkämpften Markt. Beispielsweise hat Microsoft erst vor wenigen Wochen eine Kampagne gegen den aus eigener Sicht unlauteren Lizenzhandel gestartet (siehe auch: Microsoft startet Kampagne gegen Gebrauchtlizenzen).

Die Lizenzhändler wollen sich indes nicht einschüchtern lassen. Aktuell streitet sich die Firma Usedsoft mit Oracle über die Rechtmäßigkeit des Handels mit Download-Lizenzen. Noch hat der Softwarekonzern die Nase vorn. Laut einem Urteil des Münchner Landgerichts vom 15. März dieses Jahres bleibt es dem Lizenzhändler untersagt, mit aus dem Netz herunter geladener Software zu handeln (siehe auch: Oracle hält Usedsoft auf Distanz). Allerdings wollen die Usedsoft-Verantwortlichen das Urteil anfechten und notfalls bis vor den Bundesgerichtshof ziehen. (ba)