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SAP kontrolliert Pressemitteilungen der Partner

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Die Walldorfer haben ihre Partner aufgefordert, Pressemitteilungen mit SAP-Bezug von der Konzern-Pressestelle absegnen zu lassen.

"PR-Regeln für Partner" lautet der Titel eines Schreibens, das die SAP Deutschland AG & Co. KG heute an Partnerunternehmen geschickt hat. Der Inhalt lässt wenig Interpretationsspielraum: Alle Pressemitteilungen von Partnern müssen künftig einen mehrstufigen Genehmigungsprozess in der Badener PR-Zentrale durchlaufen. In dem Schreiben, das der COMPUTERWOCHE vorliegt, heißt es wörtlich: "Jede Meldung, in der der Firmenname von SAP, der/die Namen von SAP-Tochtergesellschaften, SAP-Lösungen, Produkten, Dienstleistungen oder Partnerschaften genannt wird, muss von der zuständigen SAP-Pressestelle, dem zuständigen Ansprechpartner im SAP-Partnermarketing und dem SAP-Partnermanagement (Strategic Alliance Network) beziehungsweise dem für das genannte Produkt, die genannte Initiative oder Technologie direkt verantwortlichen Mitarbeiter sowie unter Umständen von der SAP-Rechtsabteilung geprüft und genehmigt werden."

Zur Prüfung werden ausschließlich Texte angenommen, die in elektronischer Form als Word-Attachment eingehen. Die Firmenpolitik der SAP sieht ferner vor, "dass keine SAP-Zitate zur Verwendung in Pressemitteilungen von SAP-Partnern zur Verfügung gestellt werden." Die Walldorfer behalten sich außerdem vor, Korrekturen sowie redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

Für Partner entfällt damit auch die Möglichkeit, die Presse zeitnah zu informieren: "Partner sollten für die Prüfung und Genehmigung einer Mitteilung durch SAP durchschnittlich fünf Werktage einkalkulieren", heißt es in dem Regelwerk. In manchen Fällen müsse dieser Zeitraum verlängert werden, da "die Dauer des Genehmigungsprozesses von der Verfügbarkeit der für die Prüfung zuständigen SAP-Mitarbeiter und der Detailliertheit des Gegenstands oder Inhalts der Pressemitteilung abhängt."

Betroffen von den "Regeln" sind alle SAP-Partner und Organisationen, "die in einem Vertragsverhältnis zur SAP AG oder zur SAP Deutschland AG & Co. KG stehen, für das die Richtlinien des SAP-Partner-Programm gelten." Sanktionsmaßnahmen bei Zuwiderhandlung sind in dem Papier nicht enthalten und angesichts der Marktmacht des Softwarekonzerns wohl auch nicht notwendig.


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