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Enterprise Resource Planning

FAQ E-Invoicing

Wege zur digitalen Rechnung

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von Günter Brettschneider (Experte für die automatisierte Rechnungsverarbeitung und elektronische Rechnungsstellung bei der Readsoft GmbH)

Wie muss ein Unternehmen reagieren, wenn es eine elektronische Rechnung erhält, die nicht ordnungsgemäß signiert ist?

Eine Rechnung ohne elektronische Signatur sollte nicht akzeptiert werden, wenn hierfür die Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Ein Vorsteuerabzug ist nur dann möglich, wenn das Dokument signiert ist und die digitale Unterschrift geprüft wurde, was über das Prüfprotokoll nachgewiesen werden kann. Enthält eine Rechnung keine Signatur, hat der Empfänger die Pflicht, eine ordnungsgemäße Rechnung anzufordern: entweder eine Papierrechnung per Post oder eine elektronische Rechnung, die die elektronische Signatur aufweist.

Unrechtmäßig geltend gemachte Vorsteuer muss, wenn dies beim Finanzamt auffällt, zurückgezahlt werden. Außerdem kann eine zusätzliche Geldstrafe anfallen.

Worauf sollten Unternehmen bei der Auswahl eines Dienstleisters für die elektronischen Rechnungen achten?

Es sollte nur ein Dienstleister mit einem geprüften Verfahren beauftragt werden. Sollte in der elektronischen Eingangsverarbeitung ein Fehler auftreten, haften zunächst der Sender und Empfänger. Der Dienstleister dagegen geht kaum haftungsrechtliche Verpflichtungen ein. Bei Produkten und Services, für die es lediglich eine Herstellererklärung gibt, kann der Anwender nicht davon ausgehen, dass diese grundsätzlich den Anforderungen des Signaturgesetzes genügen. Eine wichtige Informationsquelle ist die Web-Seite der Bundesnetzagentur, auf der alle zertifizierten Anbieter beziehungsweise bestätigten Produkte gelistet sind. (fn)

(2 Beiträge), 
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derklaus
Eine Ergänzung zum ersten Punkt: Der Passus "Nur elektronische Rechnungen mit qualifizierter elektronischer Signatur oder im EDI-Verfahren erstellte Rechnungen mit einem zusätzlichen Sammelbeleg berechtigen zum Vorsteuerabzug. Der Sammelbeleg kann in gedruckter Form oder als elektronischer Sammelbeleg mit qualifizierter elektronischer Signatur vorgelegt werden." hat sich zum 1.1.2009 geändert, dass zusätzliche Papierdokument ist nicht mehr notwendig. <br> Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronischer_Datenaustausch (unter Abrechnung im EDI-Verfahren) <br> http://www.gs1-germany.de/content/standards/ebusiness/edi_praxis/elektron_rechnungen/index_ger.html <br> Gruss Klaus zum Beitrag

Oliver Riepe
Der Artikel gibt einen schönen Überblick über die elektronische Rechnungsstellung. Der Vollständigkeit halber möchte ich eine Ergänzung zu "Was ist besser: die Signatur in separater Datei oder als Teil des Rechnungsdokuments?" anbringen: Es gibt bereits Lösungen, die maschinenlesbare Daten (XML) in die signierte PDF-Rechnung integrieren. Vorteile: die Rechnung steht universell, weil menschenlesbar zur Verfügung. Dennoch ist ohne weitere Erkennung und Interpretation eine maschinenlesbare Version mit strukturierten Daten verfügbar. Zudem muss nur eine Datei auf Versender- und Empfängerseite aufbewahrt werden. Eine solche Lösung ist bereits in einige ERP-Systeme integriert, u.a. Lexware (Lexware eRechnung). zum Beitrag


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