Es können beliebige Formate verarbeitet oder zur Weiterverarbeitung konvertiert werden. Wichtig ist, dass die Rechnung alle in Paragraf 14 USTG geforderten Informationen enthält:
Name und Anschrift des leistenden Unternehmens;
Name und Anschrift des empfangenden Unternehmens;
Menge, Art und Bezeichnung der gelieferten Ware beziehungsweise Bezeichnung der sonstigen Leistung;
die Höhe des Entgelts;
den auf das Entgelt entfallenden Umsatzsteuerbetrag und
die Steuernummer.
Es gibt beide Möglichkeiten. Sämtliche Dienstleistungen rund um den elektronischen Rechnungsversand können als Software as a Service (SaaS) genutzt werden. Viele Anwender entscheiden sich für solche Hosting-Lösungen, da der Aufwand und die gesetzlichen Anforderungen des Betriebes einer solchen Lösung sehr hoch sind. Eine Alternative dazu ist die Installation einer Inhouse-Lösung mit eigenem Server und entsprechender Software.
Eine Hürde der Inhouse-Lösung ist, dass nicht jede Software jede Signatur verifizieren kann, so dass ein Unternehmen mehrere Softwarepakete besitzen muss, wenn es diese Lücke schließen möchte.