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Enterprise Resource Planning

FAQ E-Invoicing

Wege zur digitalen Rechnung

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von Günter Brettschneider (Experte für die automatisierte Rechnungsverarbeitung und elektronische Rechnungsstellung bei der Readsoft GmbH)

Was ist bei der Rechnungsstellung für internationale Kunden zu beachten?

Manche Branchen, dazu zählt die Autoindustrie, nutzen schon seit Jahren die elektronische Rechnung.
Manche Branchen, dazu zählt die Autoindustrie, nutzen schon seit Jahren die elektronische Rechnung.
Manche Branchen, dazu zählt die Autoindustrie, nutzen schon seit Jahren die elektronische Rechnung.
Foto: Fotolia, Fotolia/Yanik Chauvin

Grundsätzlich werden die gesetzlichen Anforderungen an den elektronischen Rechnungsprozess innerhalb der EU durch die Direktive 2001/115/EG geregelt, die von allen 27 Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde. Es gibt jedoch länderspezifische Abweichungen beziehungsweise Veränderungen. Dies gilt speziell für die Archivierung von elektronischen Rechnungen, betrifft aber die zu verwendende Signatur. Der deutsche Gesetzgeber schreibt zwingend die qualifizierte elektronische Signatur vor, die meisten anderen EU-Staaten begnügen sich mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur. Eine Übererfüllung gesetzlicher Anforderungen durch Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur innerhalb anderer EU-Staaten ist gestattet.

Beim elektronischen Rechnungsversand ins europäische und außereuropäische Ausland müssen weiterhin die gesetzlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes beachtet werden. Anforderungen und Umsetzung des elektronischen Rechnungsversands sind in den einzelnen Ländern nach wie vor in einigen Bereichen unterschiedlich. Für das europäische Ausland hat die Initiative "i2010" zur Förderung der Informationsgesellschaft eine Sachverständigengruppe einberufen, die die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern vereinfachen und harmonisieren soll.

Wie werden das Rechnungswesen und ERP-Systeme angebunden?

Bei Wahl eines strukturierten Datenformats, das vom Zielsystem verarbeitet werden kann, ist ein direkter Import in das ERP- oder Fibu-System möglich. Generell gibt es verschiedene Möglichkeiten der Anbindung. Werden etwa IDocs verwendet, können diese an die meisten ERP-Systeme wie SAP direkt angebunden werden. Zudem gibt es Verbindungsmöglichkeiten zwischen ERP-Systemen wie zum Beispiel X.400 oder indirekte Verbindungen wie Web-Services. Sollte die Rechnung als Bild übertragen werden, zum Beispiel im PDF- oder Tiff-Format, dann muss zusätzlich eine OCR-Software eingesetzt werden, um die relevanten Rechnungsdaten auszulesen.

(2 Beiträge), 
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derklaus
Eine Ergänzung zum ersten Punkt: Der Passus "Nur elektronische Rechnungen mit qualifizierter elektronischer Signatur oder im EDI-Verfahren erstellte Rechnungen mit einem zusätzlichen Sammelbeleg berechtigen zum Vorsteuerabzug. Der Sammelbeleg kann in gedruckter Form oder als elektronischer Sammelbeleg mit qualifizierter elektronischer Signatur vorgelegt werden." hat sich zum 1.1.2009 geändert, dass zusätzliche Papierdokument ist nicht mehr notwendig. <br> Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronischer_Datenaustausch (unter Abrechnung im EDI-Verfahren) <br> http://www.gs1-germany.de/content/standards/ebusiness/edi_praxis/elektron_rechnungen/index_ger.html <br> Gruss Klaus zum Beitrag

Oliver Riepe
Der Artikel gibt einen schönen Überblick über die elektronische Rechnungsstellung. Der Vollständigkeit halber möchte ich eine Ergänzung zu "Was ist besser: die Signatur in separater Datei oder als Teil des Rechnungsdokuments?" anbringen: Es gibt bereits Lösungen, die maschinenlesbare Daten (XML) in die signierte PDF-Rechnung integrieren. Vorteile: die Rechnung steht universell, weil menschenlesbar zur Verfügung. Dennoch ist ohne weitere Erkennung und Interpretation eine maschinenlesbare Version mit strukturierten Daten verfügbar. Zudem muss nur eine Datei auf Versender- und Empfängerseite aufbewahrt werden. Eine solche Lösung ist bereits in einige ERP-Systeme integriert, u.a. Lexware (Lexware eRechnung). zum Beitrag


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