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Business Intelligence & Enterprise Content Management

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Die größten Mythen über elektronische Archivierung

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von Volker  Halstenbach(Senior Berater und Partner bei Zöller & Partner)

2. Archivdatenträger dürfen wechseln

Obwohl weder Gesetze noch die GOBS bestimmte Techniken vorschreiben, hält sich im Markt hartnäckig die Mär, die Speicherung von Archivdaten auf unveränderbaren Datenträgern sei verpflichtend. Dies hat dazu geführt, dass sich insbesondere die optische Speicherung zu einer juristisch nicht begründbaren Pseudo-Technologieanforderung entwickelt hat. Dieser Trend wurde dadurch verstärkt, dass optischer Speichersysteme günstiger waren als Magnetplatten. Doch dieser Kostenvorteil ist mittlerweile weg geschmolzen. Immer mehr Anwender lagern daher ihre Archivsysteminhalte auf "herkömmlichen", zentralen Speichersystemen - und verstoßen damit gegen kein Gesetz. Schließlich meistern diese Unternehmen die GOBS-konforme Datenspeicherung für ihre Buchhaltungsdaten in der Regel unter Verwendung derselben Speichersysteme bereits seit Jahren.

3. Herstellerzertifikate sind keine Persilscheine

Ein weiterer Mythos der DMS-Branche besagt, dass Anwender, die eine zertifizierte DMS-Lösung verwenden getrost ihre Originalunterlagen vernichten können. Doch tatsächlich sind weder Herstellerzertifikate, noch die viele Standards wie Moreq2 oder Zertifikate wie "ECM-Ready" ausreichend oder darauf ausgelegt, einen Rechtsschutz bezüglich der Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Systeme und Verfahren zu schaffen.

Systeme, die diesen Anforderungen genügen, weisen lediglich einen Funktionsumfang auf, den der Entwickler des Standards beziehungsweise die Zertifizierungsinstanz für sinnvoll hält, unabhängig davon, welcher Nutzen für Endanwender hierdurch entsteht (siehe zum Beispiel die umstrittene ECM-Zertifizierung der SAP). Zudem führt eine funktionale Standardisierung häufig auch zu funktionalen Einschränkungen, indem sich beispielsweise individuelle Prozesse schlechter im Produkt abbilden lassen. Bei der Auswahl von Lösungen für ein Enterprise Content Management (ECM) sind Unternehmen also weiterhin gut beraten, zunächst die eigenen funktionalen Anforderungen zu ermitteln und dann Systeme auszuwählen, die diesen genügen.

(2 Beiträge), 
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vhalstenbach
Der Punkt ist, dass ein Zertifikat einerseits nicht notwendig ist und andererseits nicht ausreichend sein kann: Bei der Bemessung der Frage, ob die elektronische Aufbewahrung der papiergebundenen Aufbewahrung entspricht, sind vornehmlich die GOBS anzuwenden. Hierbei geht es insbesondere um die Bewertung der beim Anwender eingesetzten Verfahren und Systeme. Hierüber wird kein Zertifikat benötigt. Die Bewertung und Prüfung der Verfahren erfolgt in der Regel durch den Wirtschaftsprüfer oder durch die Finanzverwaltung im Rahmen der Steuerprüfung. Produktzertifikate können jedoch bestenfalls die GOBS-Konformität des Produktes, nicht jedoch die GOBS-Konformität des Produkteinsatzes in der Kundenumgebung bezeugen. Als Beispiel sei ein Anwender angeführt, der ein GOBS-zertifiziertes DMS-Produkt einsetzt, dabei jedoch die im System vorhandenen Prüf- und Sicherungsmöglichkeiten nicht anwendet, die die GOBS-Konformität der Archivierung sichern. Trotz Einsatz des zertifizierten Produktes könnte sein Einsatzverfahren durch seine Fahrlässigkeit von der Prüfinstanz als nicht GOBS-konform bewertet werden; das GOBS-Zertifikat des Produktes allein reicht hier nicht aus, es gehört auch ein entsprechendes Handeln (Verfahren) zur Einhaltung der GOBS-Anforderungen. Volker Halstenbach, Zöller & Partner GmbH zum Beitrag

DettaWalker
Ich bitte Sie sich auf eine Aussage festzulegen. Punkt 1 Schreiben Sie: "Originaldokumente dürfen nicht vernichtet werden" heißt es oft pauschal. Doch diese Behauptung ist nicht haltbar. Die Masse der Unternehmen, die elektronische Archivierung betreiben, vernichten nach unserer Beobachtung ihre Originalunterlagen und gehen dennoch kein oder nur ein geringes Risiko ein, das von dem Nutzen durch Kosteneinsparungen in der Regel deutlich übertroffen wird. In Punkt 3 schreiben Sie jedoch: Ein weiterer Mythos der DMS-Branche besagt, dass Anwender, die eine zertifizierte DMS-Lösung verwenden getrost ihre Originalunterlagen vernichten können. Doch tatsächlich sind weder Herstellerzertifikate, (...), einen Rechtsschutz bezüglich der Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Systeme und Verfahren zu schaffen. Entweder darf ich meine Originalunterlagen bei entsprechender elektronischer Archivierung vernichten (Punkt 1) oder nicht. Wenn ich es darf, ist die Frage nach einem Zertifikat obsolet. zum Beitrag


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