PSN und Qriocity

Datenmissbrauch bei Sony schwierig nachzuweisen

28.04.2011
Online-Spieler in Deutschland befürchten den Missbrauch ihrer Daten.

Muss Sony nach dem Hackerangriff für eventuelle Schäden haften? Internetrechts-Experten sind sich nicht in allen Fragen einig. Nach dem Datendiebstahl bei Sony diskutieren Experten für Internetrecht, ob der Konzern für Schäden der Nutzer aufzukommen hat. Wenn tatsächlich Kreditkartendaten missbraucht worden seien, müsse Sony dafür voll haften, sagte Rechtsanwalt Christian Solmecke am Donnerstag in Köln.

Einen solchen Missbrauch nachzuweisen, sei allerdings für Verbraucher sehr schwierig, erklärte Thomas Hoeren, Professor für Medienrecht an der Universität Münster. Sony würde seiner Einschätzung nach sofort einwenden, mit der Abbuchung nichts zu tun zu haben und einen Beweis verlangen. "Das wird ein Kunde nur unter Schwierigkeiten hinbekommen", so Hoeren. Unbekannte hatten sich Zugang zu persönlichen Daten von Nutzern des PlayStation Networks sowie des Musik- und Videoservices Qriocity verschafft, möglicherweise auch zu Kreditkartendaten.

Ob Sony tatsächlich haften müsse, sei derzeit noch völlig unklar, findet Georg Borges, IT-Rechtsexperte an der Bochumer Universität. Bislang stehe nicht fest, ob Sony seine Pflichten verletzt habe. "Eine Haftung kann es nur dann geben, wenn dem Unternehmen etwas vorzuwerfen ist", sagte der Professor für IT-Recht. Stelle sich allerdings heraus, dass der Konzern bei der Datensicherung fahrlässig gehandelt habe, könne das "die Grundlage für eine Haftung" sein. Falls Daten missbraucht worden seien, wäre das "ein schlimmer Reputationsverlust" für Sony, so Borges.

Hoeren sieht den Konzern in der Nachweispflicht. Sony müsse belegen, genug für die Sicherheit der Kundendaten getan zu haben. Von einem so großen Konzern wie Sony könne man in punkto Sicherheit mehr erwarten als von einem "gewöhnlichen Unternehmen". Anwalt Solmecke kritisierte, nach derzeitigem Kenntnisstand sei das Unternehmen nicht sorgsam mit den Daten umgegangen, die Nutzer in seine Obhut gegeben hätten.

Für Schäden von Nutzern in Deutschland müsse Sony nach hier geltendem Recht haften, sagte Solmecke. In den Nutzungsbedingungen des Netzwerks stehe zwar, der Vertrag werde mit Sony in England geschlossen. "Diese Klausel ist aber nach meiner Auffassung unwirksam, weil man deutschen Verbrauchern nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen englisches Recht aufdrücken darf." Solche Haftungsfragen regele das Bürgerliche Gesetzbuch.

Medienrechtler Hoeren ergänzte: "Im Verbraucherschutzrecht gilt, dass man einem deutschen Verbraucher nicht das deutsche Verbraucherschutzrecht entziehen kann." Das könne nicht mit dem "Trick englisches Recht" ausgehebelt werden. (dpa/tc)