Zum Kauf und Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen gibt es jede Menge Fragen, die sich offenbar auf Basis der bestehenden Gesetzeslage nicht beantworten lassen. Deshalb hat der Bundesgerichtshof nun den
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Nach dem Urteil gegen Usedsoft feiert Microsoft einen Etappensieg gegen den ungeliebten Secondhand-Handel. Der Gebrauchthändler wiegelt ab: Der Spruch gelte nicht für Microsoft-Produkte.
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Nach anfänglicher Skepsis wächst das Interesse der Anwender an Gebrauchtsoftware. Vor allem die Aussicht, die Kosten deutlich zu senken, weckt das Interesse der Kunden.
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Das Münchner Landgericht hat den Lizenzhändler Usedsoft zu einem Ordnungsgeld von 7000 Euro verdonnert. Begründung: Verbreitung von falschen und unvollständigen Informationen.
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Die Generalanwaltschaft in München hat die Ermittlungen gegen Usedsoft eingestellt – sehr zum Unwillen Microsofts. Der Konzern wirft dem Lizenzhändler Softwarepiraterie vor und hatte auf weitere Untersuchungen
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Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen nur mit Zustimmung des Herstellers verkauft werden, so die Rechtsauffassung von Microsoft. Bei Nichtbeachtung drohten rechtliche Konsequenzen. Second-Hand-Händler werfen
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Im Streit, ob online übertragene Softwareprogramme weiterverkauft werden dürfen, läuft alles auf eine Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof hinaus. Doch bis zum endgültigen Richterspruch dürften noch
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Der Druck auf die IT-Budgets wächst und Anwender müssen die Kosten im Blick behalten. Eine Möglichkeit zu sparen, ist der Einsatz von Gebrauchtsoftware. Der Lizenzhändler Preo will in einer Umfrage herausfinden,
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Die Business Software Alliance (BSA) hat vor allzu sorglosem Einsatz von Gebrauchtsoftware gewarnt. Firmen sollten sich der damit verbundenen Risiken bewusst sein und einige Ratschläge beachten. Second-Hand-Händler
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Der Softwarekonzern will härter gegen den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen vorgehen. Nach Hinweisen auf aus Sicht von Microsoft unrechtmäßigen Übertragungen von Nutzungsrechten aus Volumenlizenzverträgen
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Lizenzhändler i2Core darf nicht weiter behaupten, dass der Handel mit Gebrauchtsoftware grundsätzlich durch ein Urteil des Münchner Oberlandesgericht (OLG) bestätigt sei. Wie schon gegen den Softwarehändler
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Auch nachdem die Staatsanwaltschaft München ihre Ermittlungen gegen Usedsoft eingestellt hat, lässt Microsoft nicht locker. Bei dem Lizenzhändler seien Raubkopien gefunden worden, behauptet der Softwarekonzern
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