Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte durch drei Urteile vom 22. September 2009 die Grenzen freiberuflicher Tätigkeiten neu gezogen. Nun liegen erste Erfahrungen vor. …mehr
MÜNCHEN (CW) - Steuerfüchse, die ihren heimischen, teilweise privat genutzten PC von der Steuer absetzen wollen, dürfen hoffen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein PC auch dann absetzbar ist, wenn er im erheblichen Umfang privat verwendet wird. …mehr
MÜNCHEN (CW) - Langsam, aber sicher weichen die Finanzgerichte von ihrer anwenderunfreundlichen Versteuerungspraxis ab. Inzwischen dürfen PC-Nutzer, die ihren Rechner privat wie beruflich verwenden, statt 35 Prozent pauschal 50 Prozent des Kaufpreises steuermindernd geltend machen. …mehr