Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert: Der Abzug als außergewöhnliche Belastung wurde erleichtert und so die Steuerlast verringert.
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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Verjährung festgesetzter Steuern auch durch rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen unterbrochen wird.
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