Das Bundesarbeitsgericht hat zu dem Fall entschieden, dass ein Arbeitnehmer von drohender Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nichts gewusst hat.
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Die Privatnutzung eines von der Firma gestellten Autos ist eine vertragliche Gegenleistung für die erbrachte Arbeit des Angestellten. Daraus folgen besondere Regeln für den Krankheitsfall. Ann-Charlotte Ebener* nennt Details.
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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine unterlassene Anhörung eines Betriebsrats eine Kündigung nicht in jedem Fall wirkungslos macht.
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