EuGH bestätigt Zulässigkeit von Googles AdWords

25.03.2010
LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Suchmaschinenbetreiber Google hat einen weiteren Sieg in einem Verfahren wegen seines Werbeangebots AdWords erreicht. Das Unternehmen aus Mountain View verstößt mit dem Angebot nicht gegen geltendes Recht. Allerdings dürften die Verbraucher nicht verwirrt werden, stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Entscheidung fest.

LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Suchmaschinenbetreiber Google hat einen weiteren Sieg in einem Verfahren wegen seines Werbeangebots AdWords erreicht. Das Unternehmen aus Mountain View verstößt mit dem Angebot nicht gegen geltendes Recht. Allerdings dürften die Verbraucher nicht verwirrt werden, stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Entscheidung fest.

Die jüngste Entscheidung geht zurück auf eine Vorlage des Obersten Gerichtshofs Österreichs. Er wollte vom Europäischen Gerichtshof eine Vorabentscheidung in der Frage, ob die Verwendung der Marke als Keyword in der Werbung auf den Trefferlisten von Suchmaschinen dem Markeninhaber vorbehalten ist. Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Rechtsstreit zweier österreichischer Tourismusfirmen - Die Bergspechte und Trekking.at.

AdWords sind Schlüsselwörter, die Firmen im Zusammenhang mit ihrem Produkt auswählen können. Stimmen die AdWords mit der Sucheingabe eines Nutzers überein, wird die entsprechende Werbung angezeigt. Der Werbende zahlt dann pro Klick auf den Werbelink einen bestimmten Betrag an Google.

-Von Mike Gordon, Dow Jones Newswires; +49 (0)69 29725 103, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/bam/cbr Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

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