E-Mail-Rechnungen ohne Signatur

Konkurrenz für De-Mail und E-Post

18.07.2011
Von Johannes Klostermeier
Macht ein neues Gesetz De-Mail und E-Postbrief in weiten Teilen überflüssig? Rechnungen können ab 1. Juli per E-Mail auch unsigniert verschickt werden.

Nahezu geräuschlos hat der Deutsche Bundestag am 9. Juni 2011 in 2. und 3. Lesung einige wichtige Änderungen im Zuge das "Steuervereinfachungsgesetzes 2011" verabschiedet. Damit wird die elektronische Übermittlung von Rechnungen auch ohne die Verwendung einer elektronischen Signatur ermöglicht.

Die Erfolgsaussichten für D-Mail schwinden, meint der Postverband.
Die Erfolgsaussichten für D-Mail schwinden, meint der Postverband.

Dies schmälere im Ergebnis die Erfolgschancen für E-Postbrief und De-Mail "erheblich", so der Deutsche Verband für Post IT und Telekommunikation (DVPT) mit Sitz in Offenbach und Berlin in einer Erklärung. Die Post hatte im Mai gemeldet, dass man mit Vodafone einen Großkunden für den Rechnungsversand gewonnen habe. CIO.de hatte in dem Artikel "Post ärgert Deutsche Telekom" berichtet. Allerdings sollen die Vodafone-Kunden die Rechnungen auch über das E-Postportal bezahlen können.

Die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, die vom 1. Juli gelten, entsprechen den Richtlinien des EU-Rates zu Rechnungsstellungsvorschriften vom 13. Juli 2010. Danach sind ab dem 1. Januar 2013 Papier- und elektronische Rechnungen, die etwa per E-Mail, als PDF- oder Textdatei (als E-Mail-Anhang oder Web-Download) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, ohne dass es wie bisher einer Signatur bedarf.

Bislang haben Finanzämter diese Rechnungen nicht zum Vorsteuerabzug akzeptiert. Nun obliegt es jedem Unternehmen selbst, durch ein innerbetriebliches Verfahren einen verlässlichen Prüfpfad zwischen einer Rechnung und einer Lieferung oder Dienstleistung zu schaffen. Der Unternehmer bestimmt selbst, in welcher Weise er die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet und ob der Rechnungsaussteller tatsächlich einen Zahlungsanspruch hat.