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ACTA - was Sie wissen müssen

24.02.2012
Von 


Simon Hülsbömer betreut als Senior Research Manager Studienprojekte in der Marktforschung von CIO, CSO und COMPUTERWOCHE. Zuvor entwickelte er Executive-Weiterbildungen und war rund zehn Jahre lang als (leitender) Redakteur tätig. Hier zeichnete er u.a. für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.
Unter Politikern, Web-Anwendern und Providern ist ACTA derzeit in aller Munde. Doch was hat es damit auf sich und warum gehen die Meinungen so sehr auseinander? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie.

Was ist ACTA?

ACTA steht für "Anti-Counterfeiting-Trade-Agreement" (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen). Mit diesem weltweiten Abkommen, das seit 2006 unter anderem von der EU, den USA und Japan ausgearbeitet worden ist, sollen die Interessen von Rechteinhabern besser geschützt und Produktpiraten schneller bestraft werden können. Im Internet bezieht sich das vor allem auf Musik und Filme, aber auch auf alle weiteren digitalen Dokumente, die dem Urheberrecht unterliegen.

Was soll ACTA?

Die Bekämpfung von Produktpiraterie soll einfacher werden. ACTA sei laut EU-Parlament nicht dazu gedacht, Urheber- und Markenrechte neu zu definieren, sondern dazu, die geltenden Rechte besser durchsetzen zu können. Die Verhandlungspartner konkretisieren in einem offiziellen Statement vom November 2010: "Bekämpft werden sollen insbesondere die ausufernde Nachahmung und Piraterie, die den rechtmäßigen Handel und eine nachhaltige Entwicklung der Weltwirtschaft untergraben." Diese sehr weit gefasste Definition stellt in den Augen der ACTA-Gegner eine Gefahr dar, da sie Marken- und Urheberrechtsproblematiken mit Fragen rund um den illegalen Handel von beispielsweise gefälschten Medikamenten vermengt.

Wer hat mitverhandelt?

Die Verhandlungen über ACTA begannen 2006 am Rande des EU-Gipfels im russischen Sankt Petersburg und fanden seit 2007 auf Ministerebene statt - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Institutionen wie die Welthandelsorganisation WTO und die Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO wurden nicht mit einbezogen. Die finale Fassung von ACTA liegt seit Ende Mai 2011 vor, Staaten wie die USA und Japan zeichneten sie bereits im September ab. Der Rat der Europäischen Union tat es ihnen Mitte Januar nach - in einer Sitzung des Fischereiausschusses. 22 der 26 EU-Staaten unterschrieben das Abkommen Ende Januar.

Die verbliebenen vier - Polen, Tschechien, Österreich und Deutschland - waren bei der Unterzeichnung nicht zugegen und versprachen, eine Unterschrift zügig nachzureichen. Nach Massendemonstrationen - unter anderem in Berlin und München - sind sie derzeit von der Ratifizierung aber wieder abgerückt. Auch die Slowakei, Lettland und Bulgarien haben ihre Umsetzungspläne nach Bürgerprotesten mittlerweile ausgesetzt. Unter diesen Eindrücken kommt die ACTA-Debatte in Deutschland derzeit richtig in Gang: So kritisiert unter anderem Bundesverbraucherministerin Ise Aigner, dass die Umgehung der Bürgerbeteiligung während der Verhandlung ein schweres Versäumnis seitens der EU-Kommission darstelle. Auf der anderen Seite drängt die Deutsche Content Allianz, ein Bündnis verschiedener Musik-, Film- und Fernsehunternehmen, dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF, die Bundesregierung zur raschen Unterzeichnung.