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Was Sie jetzt unternehmen sollten

50.000 Euro Bußgeld für "Gefällt mir"-Button?

19.08.2011
Der Datenschützer Thilo Weichert wirft dem Online-Netzwerk Facebook schwere Verstöße gegen Datenschutzgesetze vor und droht mit hohen Bußgeldern. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt, was zu tun ist.
Kann dieser Button Sünde sein?
Kann dieser Button Sünde sein?
Foto: Fotolia/Steffen Persiel

Facebook nehme eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar personifizierte Profilbildung vor, erklärte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, dessen Leiter Weichert ist. Weichert fordert alle Betreiber von Webseiten in seinem Bundesland auf, ihre Facebook-Fanseiten und die "Gefällt mir"-Buttons zu entfernen. Wer diese anklicke, gebe automatisch seine Verkehrsdaten weiter - selbst, wenn er nicht Mitglied bei Facebook sei. Das Netzwerk erstelle daraufhin ein Nutzungsprofil. Weichert setzte den Web-Anbietern eine Frist bis Ende September, um diese Datenweitergabe zu stoppen. Sonst drohten im schlimmsten Fall Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechts-Kanzlei Wilde - Beuger - Solmecke stellt fest: "Nicht nur für Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein besteht jetzt dringender Handlungsbedarf!" Wer den Facebook-Gefällt-mir-Button weiter nutzen wolle, müss ihn auch technisch rechtswirksam einbinden. Die einzig mögliche Einbindung sehe derzeit wohl so aus, dass der Gefällt-mir-Button zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite eingebunden werde. Erst mit dem Klick auf dieses Bild werde dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen. Eine solche technische Einbindung führt dazu, dass die Nutzerdaten nicht per se an Facebook übertragen werden. Vielmehr aktiviert der Nutzer die Übertragung bewusst selbst. Er hat dann auch vorher die Möglichkeit, die dazugehörige Datenschutzbestimmung zur Kenntnis zu nehmen und sich genau zu überlegen, ob er den Button aktivieren möchte oder nicht.

Auf der folgenden Seiten lesen Sie, wie wasserdichte Datenschutzbestimmungen aussehen sollten.