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15 Euro pro Song

Gericht kürzt Schadenersatz für Musiktauscher

28.10.2010
Ein Jugendlicher, der zwei Songs in einer Internet-Tauschbörse eingestellt hat, muss den betroffenen Musikverlagen nicht 600 Euro, sondern nur 30 Euro Schadenersatz zahlen.

Das hat das Landgericht Hamburg in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 308 O 710/09). "Das ist ein deutlicher Dämpfer für die Musikindustrie und ihre Abmahnanwälte", sagte der Online-Rechtsexperte Udo Vetter der Nachrichtenagentur dpa. Die Rechteinhaber hätten in der Vergangenheit sogar versucht, vor Gerichten in Deutschland Schadenersatzforderungen von bis zu 2.000 Euro pro Datei zu erstreiten. "Das wurde jetzt auf ein realistisches Maß zurückgefahren." Der Düsseldorfer Rechtsanwalt war an den konkreten Verfahren nicht beteiligt.

Der junge Mann hatte im Jahr 2006 als 16-jähriger zwei Lieder, "Engel" von Ramstein und "Dreh' dich nicht um" von Westernhagen, in eine Internet-Tauschbörse eingestellt. Sein Vater, dem der Internet- Anschluss gehörte, wusste nichts von den Aktivitäten seines Sohnes.

Nachdem die Musikverlage dem Jugendlichen auf die Schliche gekommen waren, verlangten sie pro Lied 300 Euro Schadensersatz. Das Gericht stellte nun fest, dass der Jugendliche damals das Urheberrecht verletzt habe. Gleichzeitig reduzierte es aber die von den Rechteinhabern geforderte Summe auf ein Zwanzigstel.

Eine Schadenersatzklage gegen den Vater, den Inhaber des Internet- Anschlusses, wies das Gericht ab, da dieser "weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung" gewesen sei. Er habe zwar seine Überwachungspflicht verletzt. Damit könne aber keine Schadenersatzpflicht begründet werden. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. (dpa/ajf)