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Organklage des Neupiraten

Tauss klagt in Karlsruhe gegen Internetsperren

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Der zur Piratenpartei übergetretene Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen Internetsperren für Kinderpornos erhoben.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Donnerstag den Eingang einer Organklage des früheren SPD-Politikers. Tauss, gegen den seit einigen Monaten wegen Besitzes von kinderpornografischem Material ermittelt wird, macht einen Formfehler beim Zustandekommen des kürzlich verabschiedeten Gesetzes geltend. Das Regelwerk sei im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erheblich verändert worden, ohne dass der Bundestag eine neue erste Lesung anberaumt habe.

Mit einer Organklage können sich Bundesorgane, aber auch deren Mitglieder - wie etwa Bundestagsabgeordnete - wegen Verletzung ihrer im Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung festgeschriebenen Rechte an das Bundesverfassungsgericht wenden. Der Bundestag hatte vor zwei Wochen per Gesetz deutsche Netzanbieter dazu verpflichtet, den Zugang zu kinderpornografischen Seiten zu erschweren. Im Internet sollen künftig Stoppschilder erscheinen, wenn Seiten mit solchen Inhalten aufgerufen werden.

Internet-Unternehmen und Netzaktivisten fürchten, dass damit die Tür für eine Ausweitung auf weitere Bereiche geöffnet wird. Tauss hatte gegen das Gesetz gestimmt und war kurz nach der Entscheidung aus Protest gegen die Zustimmung der meisten SPD-Abgeordneten aus der Partei aus- und in die Piratenpartei eingetreten.

Der Bundestag hatte im März die Immunität von Tauss aufgehoben, nachdem die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Ermittlungen wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material aufgenommen hatte. Tauss bestreitet die Vorwürfe. Das sichergestellte Material will er ausschließlich für Recherchen als Abgeordneter gegen die Kinderporno-Szene benutzt haben. Für die Piratenpartei, einem Zusammenschluss von Internet-Aktivisten, will er bis zum Ende der Legislaturperiode im Bundestag bleiben. (dpa/ajf)

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