Web

Zugangserschwerungsgesetz

Berlin baut den Web-Wall gegen Kinderpornos

19.06.2009

Befristet auf drei Jahre

Union und SPD hatten sich in dieser Woche auf letzte Änderungen verständigt, um den Bedenken von Kritikern entgegenzukommen. So wurde das Gesetz auf drei Jahre befristet. Anders als zunächst vorgesehen, dürfen jetzt die Daten von Nutzern, die nur durch Zufall auf einer Stoppseite landen, nicht für eine Strafverfolgung gespeichert werden.

Ein unabhängiges Kontrollgremium beim Datenschutzbeauftragten Peter Schaar soll die BKA-Listen regelmäßig auf ihre Korrektheit überprüfen. Zudem wurde die Sperre in einem Spezialgesetz ("Zugangserschwerungsgesetz") geregelt und nicht - wie zunächst geplant - ins Telemediengesetz aufgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Sperren ausschließlich gegen Kinderpornografie und nicht wegen anderer Delikte eingesetzt werden dürfen.

Der Datenschutz-Beauftragte Schaar kritisierte, dass seine Behörde die Web-Sperren beaufsichtigen soll. "Das hat nichts mit meinen Aufgaben zur Sicherung der Informationsfreiheit und des Datenschutzes zu tun", sagte er der "Berliner Zeitung". Schaar befürchtet zudem, dass solche Fälle kein Einzelfall bleiben. Gegner von Glücksspielen und Online-Gewaltspielen verlangten bereits ähnliche Verbote. Die Initiatoren der Bundestags-Petition gegen Internet-Sperren kündigten eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an. Die Online-Petition ist inzwischen von mehr als 134.000 Bürgern unterzeichnet worden. (dpa/ajf)