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Telekommunikation & Netze

VoIP in Gefahr: Verizon-Patentklage gegen Vonage kann Folgen haben

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Nach Auffassung eines TK-Experten verstoßen neben Vonage auch alle anderen Anbieter gegen die von Verizon geltend gemachten VoIP-Patente.

Zwei der von Verizon gegenüber Vonage eingeklagten und vor Gericht bestätigten Patente (Computerwoche.de berichtete) seien zuvor in einem offenen Standard beschrieben worden, behauptet Daniel Berninger, TK-Analyst bei Tier 1 Research. Das VoIP Forum habe bereits 1996 bei der Formulierung des H.323-Standards über das Konzept Name Translation im Zusammenhang mit der Umleitung von VoIP-Anrufen ins klassische Festnetz diskutiert und das Verfahren im Januar 1997 beschrieben. Eine parallele Entwicklung habe es bei der Definition des Session Initiation Protocol (SIP) durch die Internet Engineering Task Force (IETF) im Jahr 1999 gegeben. Darauf basierende Patente wurden aber von Verizon erst im März 1997 und Februar 2000 eingereicht, erklärte der Befürworter von offenen Standards und Mitbegründer der VON Coalition in einem Interview. Das Fatale, so Berninger: Verizons Patente bezögen sich direkt auf die Nutzung von Name Translation. Ohne dieses Verfahren könnten aber VoIP-Telefonate nicht ins Festnetz vermittelt werden, weshalb prinzipiell auch alle Konkurrenten von Verizon bedroht seien. "Wenn Patente so lächerlich weit formuliert werden, gibt es keinen Spielraum mehr", bringt es Berninger auf den Punkt. "Jeder verstößt dagegen."

Selbst wenn Verizons Patente für ungültig erklärt werden - für Vonage kommt vermutlich jede Rettung zu spät: In einer Pflichtmitteilung an die US-Börsenaufsicht SEC wies das Unternehmen aus Holmdel, New Jersey, nun darauf hin, dass es angesichts der hohen Prozesskosten und möglichen Schadensersatzleistungen Gefahr laufe, zahlungsunfähig zu werden. Erst unlängst konnte Vonage die Auflage, keine neuen Kunden anzuwerben, gerade noch mit einem Eilantrag bei einem Berufungsgericht abwehren. Bereits vor Ablauf der Frist wies der VoIP-Anbieter nun jedoch darauf hin, dass er aktuell keine Möglichkeit sieht, die von Verizon patentierten Techniken schnell zu umgehen. Selbst wenn es möglich wäre, würde es Monate dauern, einen solchen Workaround zu entwickeln, teilte das Unternehmen dem Berufungsgericht mit. (mb)

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