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Software analysiert Porno-Konsum im Büro

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von pte pte
Admins können sich beruhigt zurücklehnen: Mit einer neuen Software lassen sich Firmennetze in Echtzeit auf die Übertragung schädlicher Inhalte prüfen.

Das Betrachten und Herunterladen von pornographischen Inhalten am Arbeitsplatz wird für die Unternehmen zunehmend zum Problem. Nicht nur, dass Mitarbeiter mit dieser Tätigkeit wichtige Arbeitszeit sowie kreative und produktive Energie vergeuden, sie schaffen damit auch ein feindseliges Arbeitsklima, in dem die Gefahr von sexueller Belästigung deutlich zunimmt. Um die Onlineaktivitäten der eigenen Mitarbeiter in dieser Hinsicht besser überwachen zu können, hat das US-Unternehmen Paraben nun eine neuartige forensische Software entwickelt, die sich diesem Problem annimmt. Wie "Cnet" berichtet, durchsucht und analysiert das vorgestellte speziell für den Einsatz in Betrieben ausgerichtete System dabei die Netzwerke und Computer am Arbeitsplatz nach verdächtigen Bildinhalten. Auf diese Weise soll es den Arbeitgebern möglich sein, das eigene Unternehmen und dessen Mitarbeiter vor derart schädlichem Material zu schützen.

Paraben macht Schluss mit Pornographie am Arbeitsplatz.
Paraben macht Schluss mit Pornographie am Arbeitsplatz.
Paraben macht Schluss mit Pornographie am Arbeitsplatz.
Foto:

"Die von uns entwickelte Software kann zwar nicht zwischen Kinder- und Erwachsenen-Pornographie unterscheiden. Wenn es aber um die rasche Identifizierung von verdächtigem Bildmaterial im Online- und Offline-Bereich geht, ist diese Lösung aber extrem effektiv", erklärt Amber Schroeder, CEO von Paraben, gegenüber "Cnet". Das entwickelte System erlaube es nämlich, das Herunterladen und Betrachten von in Firmennetzwerken gespeicherten Porno-Bildern nahezu in Echtzeit zu kontrollieren. Auf diese Weise könnten besorgte Arbeitgeber rechtzeitig sicherstellen, dass kein derartiges Material auf den Rechnern der eigenen Mitarbeiter genutzt wird. Für die Unternehmen sei das sogenannte "Real-Time-Monitoring" ungemein wichtig. "Durch den Konsum von pornographischen Inhalten durch die Mitarbeiter steigt die Gefahr einer sexuellen Belästigung. Solche Vorfälle und die daraus resultierenden gesetzlichen Konsequenzen, die in der Regel sehr kostspielig sind, wollen die Firmen natürlich so gut es geht vermeiden", erläutert Schroeder.

Laut der Paraben-Chefin sei die Analyse großer Datensammlungen in Firmennetzwerken bislang ein sehr schwieriger und ungemein zeitaufwändiger Prozess gewesen. Die vorgestellte Softwarelösung werde bei den verantwortlichen Systemadministratoren deshalb sicherlich "mit offenen Armen" willkommen geheißen. Um aus den Netzwerken und Computern am Arbeitsplatz pornographisches Material herauszufiltern, greift das Paraben-System auf eine Reihe komplexer Paramter zurück, anhand derer es die Inhalte analysiert. Die gefundenen Bilder werden dann in drei unterschiedliche Schädlichkeitslevels eingeordnet, die sich aufgrund der vorab im System festgelegten Analysekriterien ergeben. "Unsere Software wird nicht nur die firmeninterne Aufklärung in Fällen der Porno-Nutzung am Arbeitsplatz, sondern auch die Beweisführung in etwaigen Gerichtsverfahren wesentlich erleichtern", ist Schroeder überzeugt.

"Eine derartige Überwachung wäre auch in Deutschland gesetzlich legitim", stellt Verena Eckert, Rechtsexpertin der IT-Recht Kanzlei, im Gespräch mit pressetext fest. Entscheidendes Kriterium in diesem Zusammenhang sei aber, ob der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern überhaupt eine private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz gestatte oder nicht. "Wenn ein Internetzugang für dienstliche Zwecke nicht unbedingt notwendig ist, kann ein Unternehmen dessen private Nutzung generell verbieten", betont Eckert. In diesem Fall habe der Arbeitgeber dann auch das Recht, die Onlineaktivitäten seiner Angestellten zu kontrollieren. "In der Praxis sind generelle Surfverbote eher die Ausnahme als die Regel", merkt Eckert an. Zum Schutz von Firmengeheimnissen und gegen Gefahren aus dem Internet sei ein solcher Schritt aber oft durchaus gerechtfertigt. "Erlaubt er die Nutzung von Mail und Internet hingegen auch zu privaten Zwecken, dann darf keine Kontrolle stattfinden", so Eckert abschließend. (pte)

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