Erste Instanz

Apple siegt im Tablet-Rechtsstreit mit Samsung

12.09.2011
Samsung darf seinen neuen Tablet-Computer nicht in Deutschland verkaufen, weil das Gerät dem Design des iPad-Herstellers Apple zu ähnlich ist.

Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte am Freitag die Einstweilige Verfügung mit dem Verkaufsverbot für Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1. Der koreanische Hersteller lässt sich das nicht gefallen und will umgehend in Berufung gehen. (Aktenzeichen: 14c O 194/11). In dem Düsseldorfer Verfahren ging es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik.

Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht. Um einen direkten Vergleich der Galaxy-Geräte mit dem iPad ging es nicht.

Nach der Prüfung kam die Kammer zu der Auffassung, dass Samsung nicht den nötigen Abstand zu dem Apple-Muster gehalten hat, wie die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann erklärte. Produkte von Wettbewerbern wie Asus oder Toshiba zeigten dabei ganz klar, dass es auch andere Gestaltungsmöglichkeiten gebe. Auch Samsungs Hinweise auf frühere Tablet-Studien, die noch vor dem Apple-Geschmacksmuster veröffentlicht wurden, überzeugten die Richter nicht.

Aufgrund der Zuständigkeiten des Gerichts ist es Samsungs Deutschland-Tochter untersagt, europaweit Tablet-Geräte mit bestimmten Merkmalen wie unter anderem eine rechteckige Form, eine flache klare Oberfläche, gerundete Ecken und eine gebogene Rückseite anzubieten. Der koreanische Mutterkonzern Samsung darf diese nur in Deutschland nicht anbieten. Mit der ersten Einstweiligen Verfügung hatte Apple zunächst sogar ein europaweites Verkaufsverbot erwirkt, das Gericht änderte dies jedoch später ab.

Unter die Beschreibung passt auch der "kleinere Bruder" des Galaxy Tab 10.1, das Modell 7.7, was erklären dürfte, warum Samsung das brandneue Gerät von seinem Stand auf der Elektronikmesse IFA in Berlin entfernen musste. Der Patentexperte Florian Müller, der die Branche beobachtet, verweist auf das Prinzip des "kerngleichen Verstoßes", mit dem alle ähnlichen Geräte betroffen seien.